Schulvereinbarung - Gesamtschule am Lauerhaas

 

Gemeinsame Ziele und

konkrete Verpflichtungen

für das Leben und Lernen am Lauerhaas

(Auch als Download)

 

In der Gesamtschule Am Lauerhaas Wesel haben die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer vereinbart, gemeinsam die Verantwortung für das Gelingen der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu übernehmen und ein gutes Schulklima zu schaffen.

Die Schulvereinbarungen für den Großen und den Kleinen Lauerhaas unterscheiden sich nur in den Teilen, in denen es um die Beschreibung von Pausenflächen, Essenszeiten oder sonstigen standortbedingten Unterschieden geht. Die Grundsätze für den Umgang miteinander, die Vereinbarungen für den Unterricht, zur Nutzung von Handys und zur Kleidung sind an beiden Standorten identisch.

 

Dafür haben wir die folgenden gemeinsamen Ziele festgelegt:

- Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um.

- Wir begegnen anstehenden Aufgaben mit Lern- und Leistungsbereitschaft.

- Wir handeln eigenverantwortlich und übernehmen Verantwortung füreinander.

- Wir lösen Konflikte gewaltfrei auf der Grundlage gegenseitigen Verstehens und Tolerierens.

- Wir nehmen Kritik an und äußern diese selbst so, dass unser Gegenüber nicht verletzt oder herabgewürdigt wird.

- Wir arbeiten im Team und als Team miteinander.

- Wir erlangen durch unser Handeln Selbständigkeit und Selbstbewusstsein.

 

In den Schulvereinbarungen erklären Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, wozu sie sich konkret verpflichten wollen, um diese Ziele zu erreichen.

Diese Schulvereinbarungen sind in einem intensiven Diskussionsprozess zwischen allen am Schulleben Beteiligten entstanden.

Sie bestimmen den gemeinsamen „Kurs“ in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

 

Die Bereitschaft, sich an die Schulvereinbarungen zu halten ist eine Grundvoraussetzung für alle Schülerinnen und Schüler, aber auch für alle Erwachsenen, die zur Schulgemeinschaft der Gesamtschule Am Lauerhaas Wesel gehören.

Zur besseren Lesbarkeit werden in den folgenden Texten ohne Diskriminierungsabsichten Begriffe wie Lehrer und Schüler verwendet, womit die weiblichen und männlichen Personen gemeint sind.

Damit sich alle Beteiligten in der Schule wohlfühlen können, gelten die folgenden Vereinbarungen als verbindliche Regeln für alle am Schulleben Beteiligten:

 

 

1.         Vereinbarungen für den Unterricht

1.1 Entscheidend für den Start in den Unterricht ist eine gute Vorbereitung:

- Die Schüler und die Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht.

- Jeder Schüler legt das eigene Unterrichtsmaterial bereit und setzt sich an seinen Platz.

- Bei Unterricht in Fachräumen warten die Schüler vor den Räumen und verhalten sich angemessen.

 

1.2 Entscheidend für die Freude am Unterricht ist ein gutes Klima:

- Die Schüler und der Lehrer begrüßen sich freundlich.

- Der Lehrer klärt die Anwesenheit, Fehlstunden müssen entschuldigt werden.

- Damit jeder seine Meinung äußern kann, muss man ruhig sein, sich gegenseitig zuhören und seine Mitschüler ausreden lassen.

- Damit jeder mit seiner Meinung auch ernst genommen wird, ist es hilfreich, einen Gesprächsleiter zu bestimmen. Das muss nicht immer der Lehrer sein.

- Für ein gutes Klima ist ein freundlicher Umgangston wichtig.

- Belästigungen jeder Art sind nicht zulässig.

 

1.3 Entscheidend für den Erfolg von Unterricht ist sein ungestörter Ablauf:

- Jeder Schüler hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder muss die Rechte des anderen akzeptieren! Deshalb gilt: Störungen jeglicher Art sind unzulässig

- Zu den Störungen gehört es ganz besonders,

o unaufgefordert aufzustehen

o unterrichtsfremde Materialien zu benutzen

o etwas durch den Klassenraum zu werfen

o ohne Absprache zu essen, zu trinken oder Kaugummi zu kauen

o seinem Nachbarn etwas wegzunehmen, auch wenn es als Spaß gemeint ist

o unaufgefordert in die Klasse zu rufen

o mit seinen Mitschülern zu schwätzen

 

1.4 Entscheidend für das soziale Klima und den Lernerfolg ist, dass man miteinander und voneinander lernt.

- Jeder unterstützt seinen Nachbarn beim Lernen

o in Phasen der Einzelarbeit durch Ruhe und Konzentration

o in Phasen der Partner- oder Gruppenarbeit durch gegenseitige Hilfe, Beratung und Kontrolle.

 

1.5 Entscheidend für den Lernerfolg ist eine angenehme Umgebung.

- Deshalb verpflichten sich die Schüler und Lehrer

o die Klassenräume und Flure zu gestalten

o Unterrichtsarbeiten im Klassenraum auszustellen

o die Klassen- und Fachräume sauber zu halten

o die Möbel pfleglich zu behandeln und nicht zu beschmieren

- Deshalb dürfen Eddings und andere Permanentmarker von den Schülern nicht mit zur Schule gebracht werden.

 

1.6 Entscheidend für die Bewältigung besonderer Situationen sind besondere Vereinbarungen.

- In den ASK werden in bestimmten Abständen Vereinbarungen der Klasse und auch deren Verletzungen besprochen.

- Die Vereinbarungen können durch besondere Absprachen zur Konfliktlösung ergänzt werden.

 

1.7 Entscheidend für den reibungslosen Wechsel von einer Stunde in die  nächste ist, dass

- der Unterricht von den Lehrern pünktlich beendet wird.

- Arbeitsplatz und Klassenraum sauber und ordentlich hinterlassen werden.

- am Ende einer jeden Stunde die Tafel geputzt wird.

 

1.8 Entscheidend für die Bewältigung von Fehlern ist es, daraus zu lernen!

- Bei Verletzungen der Vereinbarungen und Absprachen entscheiden die Klassen- oder Fachlehrer, mit welchen Maßnahmen den Schülern bei der Einhaltung geholfen werden kann. Die Klassenleitung kann die ganze Klasse in einer ASK zur Beratung über die Maßnahmen einbeziehen.

- Bei den Maßnahmen steht die Wiedergutmachung und nicht die Strafe im Mittelpunkt. Bleiben Ermahnungen und schriftliche Informationen der Eltern wirkungslos, so werden folgende Maßnahmen ergriffen:

o Bei wiederholtem Zuspätkommen kann der Schüler zum Nacharbeiten verpflichtet werden. In der Oberstufe werden die Zeiten addiert und gelten als unentschuldigte Fehlzeiten.

o Bei Störungen des Unterrichts kann der Fachlehrer den Schüler vorübergehend vom Unterricht ausschließen und ihn in den Trainingsraum oder zur Schulleitung schicken. Dieser Vorfall wird in der Schülerakte dokumentiert. Der Schüler kann außerdem dazu verpflichtet werden, die versäumte Unterrichtszeit in den Nacharbeitsstunden in der ASS (Arbeitsstunde bei der Schulleitung) nachzuarbeiten.

o Bei Verschmutzungen oder Beschädigungen werden die Eltern informiert und als Maßnahmen zur Wiedergutmachung Reinigungsarbeiten oder Bezahlung für den eingetretenen Schaden angeordnet.

o Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Vereinbarungen führen, wird zur Unterstützung die Schulleitung eingeschaltet oder es werden gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz eingeleitet, die bis zur Entlassung von der Schule führen können.

o Bei Vorfällen, die einen Straftatbestand erfüllen (Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Drogenmissbrauch etc.) wird die Polizei von der Schulleitung eingeschaltet.

 

1.9 Entscheidend für das Einhalten von Vereinbarungen ist, dass sie allen bekannt sind:

- Die Vereinbarungen zum Unterricht werden in jeder Klasse ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht.

- Der Sitzplan wird eingehalten. Darüber hinaus sollte der Sitzplan für Vertretungssituationen auf das Pult geklebt werden.

- Alle Schüler und Lehrer verpflichten sich, die Einhaltung der Vereinbarungen aktiv zu unterstützen.

 

 

 

2 Vereinbarungen um den Unterricht herum

2.1 Vor dem Unterricht

- Ein ruhiger und geordneter Start in den Schulalltag prägt den gesamten Unterrichtstag positiv. Deshalb gilt:

o Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr aufgeschlossen. Dann dürfen alle Schüler in die Klassenräume gehen. Bis zum Vorgong um 7.55 Uhr dürfen sich alle Schüler auch im Forum aufhalten.

o Der Klassensprecher informiert sich am "Digitalen Schwarzen Brett" Vertretungsplan über den aktuellen Vertretungsplan und informiert seine Klassenkameraden entsprechend.

o Um 7.55 Uhr gehen alle Schüler in die Klassenräume oder zu den Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor. Der Aufenthalt in den Gängen ist nicht erlaubt.

o Schüler, die schon vor ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule sind, dürfen den laufenden Unterricht nicht stören. Sie gehen ins FLASH (Aufenthaltsraum). Die Gänge dürfen während der Unterrichtsstunden nicht als Warteraum genutzt werden!

 

2.2 Am Ende jeder Unterrichtsstunde

- Vor Ende der Unterrichtsstunde erhalten die Schüler Gelegenheit, ihr Material wegzuräumen, die Tafel zu reinigen und den Ordnungsdienst zu erledigen. Die Lehrer unterstützen die Schüler dabei aktiv.

- Der Unterricht wird von den Lehrern, nicht von den Schülern beendet.

 

2.3 Fünf-Minuten-Pausen

-  Die Fünf-Minuten-Pausen sind reine Wechselpausen und dienen dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf den neuen Unterricht. Deshalb

o    bleibt der Brötchenverkauf der Mensa geschlossen.

o    ist der Aufenthalt auf den Fluren nicht erlaubt.

o    muss das Material für die nächste Stunde bereitgelegt werden.

o    sollen nur die Toiletten auf dem jeweiligen Gang genutzt werden.

- Bei Doppelstunden bleiben die Schüler mit dem Lehrer in der Klasse und können Vereinbarungen zum Essen und Trinken treffen.

 


2.4 Große Pausen

- Während der großen Pausen halten sich alle Schüler der Klassen 7 bis 10 auf den Schulhöfen, dem Bolzplatz, im Forum, im FLASH oder in der Mensa auf. Auf den Schulhöfen ist das Fuß- und Basketballspielen erlaubt, solange keine anderen Schüler belästigt werden und der Abstand zu den Fensterscheiben groß genug ist. Die Aufsicht kann die Ballspiele unterbinden.

- Während der großen Pause sind die Flure und die Treppenhäuser keine Aufenthaltsbereiche.

- Das Schulgelände darf von den Schülern der Klassen 7 bis 10 während der Pause nicht verlassen werden.

- Wer dringende Angelegenheiten im Sekretariat oder mit seinen Lehrern zu erledigen hat, kann dieses während der Pausen oder im OA tun. Der Raum vor dem Sekretariat ist jedoch kein Aufenthaltsbereich. Nur einzelne Schüler, die auf eine Lehrkraft warten, dürfen sich hier aufhalten.

- Auch Lehrer brauchen Pausen. Deshalb sollen alle Schüler ihre Angelegenheiten wenn irgend möglich mit den Lehrern vor Beginn oder direkt nach Ende des Unterrichts regeln.

- Der Gong erinnert fünf Minuten vor Ende der großen Pause daran, den Unterrichtsraum wieder aufzusuchen.

 

2.5 Mittagspause und Offene Angebote

Die Mittagspausen dienen zum Mittagessen und zur Erholung. Die Zeiten für die Mittagspausen sind wie folgt geregelt:

- Montag, Mittwoch und Donnerstag haben alle Jahrgänge in der 7. Stunde Mittagspause. In dieser Zeit kann in der Mensa gegessen werden.

- Die Teilnahme am OA erfolgt freiwillig, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

- Die Schüler können sich pro Tag nur für ein OA oder den Aufenthalt auf den Schulhöfen entscheiden. Ein Wechsel des OA-Angebots innerhalb einer Mittagspause  ist nicht möglich. Der Aufenthalt auf den Fluren ist während des OA nicht erlaubt.

- Der Platz vor dem Lehrerzimmer, also die Fläche zwischen Hof 3 und der Mensa, darf nur als Durchgang benutzt werden. Schüler der Klassen 7 bis 10 dürfen während der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn die Eltern zugestimmt haben. Diese Zustimmung der Eltern wird auf dem AG-Wahlzettel vermerkt und gilt für die gesamte Schulzeit.

- Der Gong erinnert fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn an das Ende der Mittagspause. Dann sind die Unterrichtsräume wieder aufzusuchen.

 

 

2.6 Am Ende des Unterrichtstages

- wird das Unterrichtsmaterial ordentlich weggepackt.

- wird das Material für die Hausaufgaben eingepackt.

- werden der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum ordentlich und besenrein hinterlassen. Die Tafel wird abschließend gereinigt und der Müll getrennt in die Mülleimer entsorgt.

- stellt die Gruppe, die als letzte in einem Raum Unterricht hatte, die Stühle hoch, damit der Raum geputzt werden kann. Der Belegungsplan im Türschild gibt Auskunft darüber, wie lange der Raum belegt ist.

- sollte das Aufräumen möglichst pünktlich abgeschlossen sein, damit alle Schüler ihre Busse erreichen können.

- dürfen Schüler, die sich nach dem Unterricht noch auf dem Schulgelände aufhalten, den Unterricht nicht stören. Der Aufenthalt auf den Gängen ist nicht gestattet. Im Forum und im Aufenthaltsraum dürfen sich  Schüler zu dieser Zeit nur leise aufhalten.

 

2.7 Vereinbarungen zur Krankmeldung

- Sollte ein Schüler während des Unterrichtstages erkranken, meldet er sich bei der Klassenleitung oder der Schulleitung. Mit einem von dieser Lehrperson unterschriebenen Entlasspapier geht der Schüler umgehend nach Hause. Dieses Papier ist von den Eltern zu unterschreiben und bei der Klassenleitung wieder abzugeben.

- Schüler der Klassen 9 bis 10 können nur entlassen werden, wenn die Eltern zuvor telefonisch erreicht werden konnten.

- Für akute Fälle steht der Sanitätsraum beim Hausmeister und in der Verwaltung zur Verfügung.

 

2.8 Vereinbarungen zu unseren Toiletten

- Jeder wünscht sich saubere und ordentliche Toiletten. Deshalb sind alle Beschädigungen oder Verunreinigungen sofort den Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden.

- Die Lehrer und die Hausmeister verpflichten sich, die Schüler aktiv dabei zu unterstützen, die Toiletten sauber und ordentlich zu halten.

- Nach Möglichkeit werden alle Toilettengänge in den Pausen erledigt. Vor einem Toilettengang während des Unterrichts muss das Einverständnis des unterrichtenden Lehrers eingeholt werden.

-Der Lehrer dar die Schüler nur einzeln zur Toilette gehen lassen.

- Während des Unterrichts dürfen nur die nächstgelegenen Toiletten auf den Fluren benutzt werden. Der Schlüssel für diese Toiletten kann beim Lehrer ausgeliehen werden. Jeder Lehrer achtet darauf, den Schlüssel nach dem Toilettengang vom Schüler zurück zu bekommen.

 

 

3 Mensa-Vereinbarungen

Während der beiden großen Pausen dient die Mensa als Aufenthaltsraum. In den Mittagsfreizeiten wird die Mensa nur zum Essen genutzt. Alle sind für eine angenehme und ruhige Atmosphäre in der Mensa mitverantwortlich. Daher gilt:

- In den beiden großen Pausen verkauft die Mensa neben Brötchen auch Getränke und kleine Snacks. Ein Verkauf dieser Artikel findet außerhalb der Pausenzeiten und in der Mittagspause nicht statt.

- Jeder räumt seinen Abfall selber weg und hinterlässt seinen Platz sauber.

- In der Mensa wird nicht gerannt, damit andere Schüler ihr Essen  ungestört zu ihrem Platz bringen und in Ruhe essen können.

- Der Menüplan der Mensa hängt an mehreren Stelle aus. Auch auf der Homepage der Schule ist der jeweils aktuelle Essenplan einsehbar.

- Wer verlässlich ein Essen erhalten möchte, muss bis spätestens 10 Uhr am Automaten im Forum oder vorher via Internet bestellt haben.

- Wer nicht satt geworden ist, kann sich an der Theke einen Nachschlag holen.

- Nach dem Essen nimmt jeder sein Tablett mit zum Abräumtisch. Dort werden die Essensreste in den entsprechenden Behältern entsorgt, das Besteck, die Teller, die Schälchen und das Tablett selbst an die dafür vorgesehenen Stellen sortiert.

- Die Tische und selbstverständlich der Boden sind frei von Essensresten zu halten.

- Wer sich nicht an die Mensa-Vereinbarungen hält, muss mit einem zeitlich begrenzten Mensaverbot rechnen oder kann zum Mensadienst eingeteilt werden.

- Der Mensadienst wird laut Aushang eingeteilt. Diese Schüler nutzen die letzten 15 Minuten der Pause zum Reinigen der Tische und zum ordnungsgemäßen Hinstellen der Stühle.

 

4 Vereinbarungen zur Kleidung

- Im Unterricht ist das Tragen von Kappen, Mützen und Kapuzen nicht erlaubt.

- Während der Schulzeit hat sich jeder so zu kleiden, dass er nicht gegen den guten Geschmack verstößt oder durch seine Kleidung Mitschüler des anderen Geschlechts vom Unterricht ablenkt. Bauchfreie Oberbekleidung ist z.B. nicht erwünscht.

- Bekleidungen, die eindeutig eine politische, eventuell sogar rassistische Gesinnung offenbaren sind nicht erlaubt.

- Wer sich nicht an diese Vereinbarung hält, muss damit rechnen, von der Schulleitung nach erfolgter Benachrichtigung der Eltern zum Umziehen nach Hause geschickt zu werden.

 

5 Vereinbarungen Nutzung von Handys und weiteren digitalen Kommunikationsmedien

- Handys und andere digitale Kommunikationsmedien dürfen mit zur Schule gebracht und außerhalb des Schulgeländes beispielsweise auf dem Hin- und Rückweg genutzt werden. Auf dem gesamten Schulgelände müssen diese Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar transportiert werden.

- Smartphones und andere digitale Kommunikationsmedien dürfen ausschließlich während der Unterrichtsstunde dann zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden, wenn die Lehrkraft eine entsprechende Erlaubnis mit klarem Arbeitsauftrag erteilt hat. Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Nutzung der Medien nicht einfordern. Das Telefonieren ist explizit verboten, das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Lehrkraft beendet die Unterrichtsphase der Mediennutzung deutlich für alle Schülerinnen und Schüler und setzt das Verbot damit wieder in Kraft.

-  Sobald ansonsten eines dieser Geräte sichtbar oder hörbar ist, wird das Gerät von den Hausmeistern oder Lehrkräften eingezogen, ausgeschaltet und sicher im Sekretariatstresor verwahrt. Die Eltern erhalten umgehend eine schriftliche Benachrichtigung. Die Geräte können nur von den Eltern wieder abgeholt werden.

- Die Hausmeister dürfen ihr Handy im gesamten Schulhaus uneingeschränkt benutzen, die Lehrer aus Gründen der Gerechtigkeit nur im Verwaltungstrakt und in Notfällen.

- Die Lehrkräfte dürfen ihre digitalen Kommunikationsmedien für die Unterrichtsgestaltung nutzen. Das Telefonieren ist ausschließlich in Notfällen gestattet. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die private Kommunikation ist den Lehrkräften ausschließlich im Verwaltungstrakt erlaubt.

-  Die Lehrer, die Sekretärinnen und die Schulleitung verpflichten sich, diese Vereinbarung durch konsequentes Anwenden einzuhalten.

- Weitere Ausnahmen von dieser Vereinbarung sind nicht zulässig!

 

 

 

6 Vereinbarungen für Besucher unserer Schule

Besucher von außerhalb sind in der Schule ausdrücklich willkommen.

- Um erwünschte und unerwünschte Besucher unterscheiden zu können, melden sich alle Besucher, auch Eltern, die in die Schule kommen, umgehend im Sekretariat an, werden in einer Besucherliste vermerkt und erhalten einen von der Schulleitung abgezeichneten Besucherausweis.

- Die Einladung der Besucher in den Unterricht und die Terminabsprachen erfolgen zwischen den Lehrkräften und Besuchern. Sie bedarf keiner besonderen Genehmigung.

 

 

 

Zur Einhaltung unserer Schulvereinbarungen wird zwischen jedem Schüler, seinen Eltern und den Lehrern der Schule der folgende Vertrag geschlossen:

 

 

 

Als Schüler verpflichte ich mich,

 

für die Ziele meiner Schule einzutreten und

die Schulvereinbarungen einzuhalten!

 

 

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Datum                                                                          Unterschrift des Schülers

 

 

 

 

 

 

Als Eltern verpflichten wir uns,

 

für die Ziele der Schule unseres Kindes einzutreten,

unseren Teil der Schulvereinbarungen einzuhalten,

unser Kind bei der Einhaltung der Vereinbarungen aktiv zu unterstützten

und den Schulalltag unseres Kindes interessiert zu begleiten.

 

 

_____________________________                          __________________________________

Datum                                                                          Unterschrift eines Elternteils

 

 

 

 

 

 

Als Lehrer verpflichten wir uns,

 

für die Ziele unserer Schule einzutreten,

unseren Teil der Schulvereinbarungen einzuhalten,

unsere Schüler bei der Einhaltung der Vereinbarungen und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit aktiv zu unterstützten

und unseren Schülern sowie deren Eltern Zeit und Gelegenheit für Gespräche außerhalb des Unterrichts zu geben.

 

 

_____________________________                          __________________________________

Datum                                                                          Unterschrift des Klassenlehrers

Unsere Schulvereinbarungen