Elterninfo zum neuen Schuljahr 2020/21
Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, dass dieser Brief Sie nach wie vor bei bester Gesundheit erreicht, es Ihnen und Ihren Familien gut geht und Sie sich alle, trotz der Corona-bedingten Einschränkungen während der Sommerferien gut erholen konnten.

 

Wenn sie den vollständigen Schulleitungsbrief als PDF lesen möchten, klicken sie bitte hier.


Ganz herzlich grüße ich Sie alle kurz vor Beginn des neuen Schuljahres 2020/21. Ein besonderer Gruß geht an alle „neuen“ Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Wir alle freuen uns auf die produktive Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle Ihrer Kinder.
Wir alle wissen, dass das neue Schuljahr kein „reguläres“ Schuljahr werden wird. Die Corona-Pandemie ist bei weitem noch nicht ausgestanden und niemand vermag die weitere Entwicklung vorauszusagen. So werden zahlreiche Einschränkungen, zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln und kurzfristige Änderungen unseren Schulalltag auch weiterhin bestimmen.
Dennoch freut es uns sehr, dass ab dem ersten Schultag endlich die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen wieder zur Schule kommen werden, denn der Präsenzunterricht in der Schule soll in diesem Schuljahr der Regelfall sein. Diese Rückkehr zu mehr Normalität im schulischen Alltag haben wir bislang schmerzlich vermisst.
Das Schulministerium hat am 03.08. die Schulen des Landes mit einem Faktenpapier darüber informiert, welche Grundsätze und Leitlinien für die „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten“ gelten. Diese Schrift können Sie unter folgendem Link einsehen:
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Jede Schule muss nun standortspezifische Regelungen und weitere Konkretisierungen treffen. Wir haben die Zeit seitdem intensiv genutzt und für den Lauerhaas Regelungen getroffen, über die ich Sie im Folgenden informieren möchte:
Wir starten nach den Sommerferien am Mittwoch, 12.08., um 8.00 Uhr mit zwei Stunden Klassenlehrerunterricht. Die Klassenleitungen werden sich bis dahin noch via „Teams“ bei Ihren Kindern melden, auch um zu erklären, in welchem Raum die Klassen untergebracht sind und über welchen Eingang die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen sollen. Wie üblich erhalten unsere Schülerinnen und Schüler in diesen Stunden den Stundenplan.
Sonderregelungen ergeben sich für die Jahrgangsstufen 5 und die neue EF:
Die Einschulung des 5. Jahrgangs findet am Mittwoch, 12.08., um 12.00 Uhr in der neuen Aula statt. Alle Eltern haben inzwischen einen Infobrief mit weiteren Ausführungen hierzu erhalten. Leider darf aufgrund der Umstände jedes Kind nur eine Begleitperson mitbringen.
Die Jahrgangsstufe EF fährt direkt am ersten Schultag zum Einführungsseminar nach Nütterden. Alle Schülerinnen und Schüler wie deren Eltern haben hierzu die notwendigen Informationen erhalten. Selbstverständlich wird auch dort durch ein Sicherheits- und Hygienekonzept sichergestellt, dass das Seminar den Regeln entsprechend und für alle auch mit einem „guten Gefühl von Sicherheit“ durchgeführt werden kann.
Sicherlich haben Sie über die Medien erfahren, dass ab Mittwoch in allen Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht besteht. Bitte statten Sie Ihr Kind also mit einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) aus. Sinnvoll ist es zudem, Ihrem Kind eine oder zwei Ersatzmasken mitzugeben, damit bei einer Durchfeuchtung der Maske gewechselt werden kann. Sollte Ihr Kind die Maske einmal zu Hause vergessen haben, kann es im Sekretariat der Schule eine Einmal-Maske für diesen Tag erhalten.
Auch während der Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler die MNB nicht absetzen. Wir werden sehr genau beobachten, welche Auswirkungen dies auf Ihre Kinder haben wird und unseren pädagogischen Ermessensspielraum nutzen, wenn das Tragen der Maske z.B. zu gesundheitlichen Schwierigkeiten führen sollte. Grundsätzlich besteht für Ihre Kinder aber die Pflicht, die MNB dauerhaften zu tragen. Bitte besprechen Sie dies vorab mit Ihrem Kind.
In der letzten Woche erreichten mich mehrere Nachfragen, ob ein Gesichtsvisier auch den Anforderungen genügt. Bislang konnte ich hierzu keine offizielle Antwort erhalten. In den Medien wurde teils berichtet, dass dies wohl erlaubt sei, teils wurde gesagt, dass das nicht möglich sein solle. Wir werden eine offizielle Regelung abwarten müssen. Ich würde mich sofort bei Ihnen melden, wenn das Tragen eines Gesichtsvisiers offiziell nicht erlaubt und eine textile Maske Pflicht wird. Bis dahin lassen wir das Tragen von Gesichtsvisieren als Ersatz für Masken zu.
Eine Ausnahme hiervon wird es auf jeden Fall geben: Für unsere Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Hören und Kommunikation sind solche Gesichtsvisiere die einzige Chance, am Unterricht teilzunehmen, weil ansonsten das teils notwendige „Lippen-Ablesen“ nicht möglich ist. So werden in diesen Klassen auch die Lehrkräfte ein solches Visier tragen.
Alle Lehrkräfte werden ansonsten ebenfalls eine MNB tragen. Im Unterricht dürfen sie jedoch, wenn sie den Mindestabstand von 1,50m zu allen Schülerinnen und Schülern halten, die Maske absetzen. Dies kann vor allem dann wichtig werden, wenn sie mit der Maske nicht so gut zu verstehen sind. Wir alle kennen aus den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate die Tatsache, dass wir bei einer Unterhaltung mit Masken deutlich häufiger nachfragen müssen, was gesagt wurde.
Die Hygiene-Regeln und Schutzmaßnahmen gelten grundsätzlich auch für das neue Schuljahr: An allen Eingängen stehen Desinfektionsmittelspender, alle Klassen- und Kursräume sind mit Handwaschbecken, Handwaschmittel, Papierhandtüchern oder mit Desinfektionsmittelspendern ausgestattet. In jedem Raum hängen zudem die bekannten Corona-Hygiene-Regeln als Plakate aus.
Das Einbahnstraßensystem gilt im neuen Schuljahr nicht mehr. Wir hatten dies für eine deutlich geringe Schülerzahl im Gebäude entwickelt. Wenn jetzt alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule kommen, ist dies nicht mehr durchführbar. Durch das Tragen der Masken im gesamten Gebäude ist für den notwendigen Infektionsschutz dennoch gesorgt.
Bekanntermaßen erfolgt die Verbreitung der Corona-Viren hauptsächlich durch Aerosole, so dass eine gute Durchlüftung der Räume eine gute Präventionsmaßnahme ist. Alle Räume unserer Schule sind gut zu belüften, auch die Lüftungsanlagen der neuen Aula und der Sporthallen entsprechen nachweislich den Anforderungen, die in Corona-Zeiten gelten.
In den nächsten Wochen werden wir – wann immer das möglich ist – den Unterricht mit geöffneten Fenstern und geöffneten Türen durchführen.
Wir werden Ihre Kinder zudem dazu anhalten, die Pausen möglichst draußen und nicht im Gebäude zu verbringen. Falls es regnet, gibt es das neue „Regenpausen-System“: Die Schulleitung kündigt eine Regenpause per Durchsage an. Die Schülerinnen und Schüler gehen dann in ihren Klassenraum und verbringen die Pause dort. Die SII-Schülerinnen und -Schüler nutzen die Räume im SII-Flur. Selbstverständlich darf trotzdem das Angebot des Mensa-Kioskes oder des Schülercafés im FLASH genutzt werden. Das FLASH wird während der Pausen zwar als Verkaufsort und Durchgang, jedoch nicht als Aufenthaltsraum zur Verfügung stehen, da sich hier häufig viele Schülerinnen und Schüler aufhielten. In Freistunden kann der Raum regulär genutzt werden.
Unsere Mensa wird ab dem neuen Schuljahr wieder geöffnet haben. Mit dem Mensabetreiber haben wir ein Hygiene- und Schutzkonzept abstimmen können, welches es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglicht, sich wieder im gewohnten Umfang in der Schulmensa zu versorgen. Neben dem Kioskbetrieb wird an den üblichen Tagen auch das Mittagessen wieder ausgegeben. Wir hoffen sehr, dass möglichst viele unserer Schülerinnen und Schüler dieses Angebot wieder nutzen, damit unser Mensabetreiber nach den schweren letzten Monaten allmählich wieder Umsätze machen kann.
Zum Sicherheitskonzept gehört, dass die Tische mit Abständen aufgestellt sind und feste Plätze vergeben werden. Alle Schülerinnen und Schüler werden beim Essen jeweils einen Abstand von 1,50m zueinander einhalten. Der Kioskbetrieb wird durch eine weitere Verkaufsstelle im Außenbereich der Schule entzerrt. Es wird nun einen separaten Ein- und Ausgang geben, das Essen wird von den Mensa-Damen nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler angerichtet, ein Büffet gibt es somit zurzeit nicht. Am Platz darf die Maske zum Essen abgenommen werden. Sollte in der Mensa zeitweise kein Sitzplatz frei sein, wird die Aufsicht Ihr Kind bitten, in einigen Minuten wieder zu kommen. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird es ein „Schichtsystem“ geben. Dieses werden die Klassenleitungen direkt mit Ihren Kindern besprechen.
Der Sportunterricht findet regulär statt. Auch der Schwimmunterricht wird wieder durchgeführt. Bis zu den Herbstferien werden Ihre Kinder jedoch vermehrt draußen im Fach Sport unterrichtet werden. Im Sportunterricht herrscht keine Maskenpflicht. Die Sportlehrkräfte werden jedoch darauf achten, dass die Abstände wo immer möglich eingehalten werden und Kontaktsportarten vermieden werden.
Das Singen im Unterricht ist noch bis zu den Herbstferien untersagt. Somit kann auch unser Schulchor im offenen Angebot bis dahin leider nicht proben.
Die Klassenleitungen werden alle Regeln selbstverständlich direkt am ersten Schultag mit den Klassen und Jahrgangsstufen besprechen. Sollten sich vereinzelt Schülerinnen und Schüler nicht an die Regeln halten wollen, greifen unsere schulintern abgesprochenen Konzepte. Selbstverständlich würden wir dann auch umgehend mit Ihnen als Eltern Kontakt aufnehmen. So stellen wir sicher, dass sich alle am Schulleben Beteiligten auch in diesen herausfordernden Zeiten in der Schule sicher und wohl fühlen können.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur dann die Schule besuchen darf, wenn es gesund ist. Sollte Ihr Kind an Corona erkranken oder Ihre Familie von einer Quarantäne-Maßnahme betroffen sein, informieren Sie uns bitte umgehend über das Sekretariat. Das Gesundheitsamt wird für uns alle in den kommenden Wochen und Monaten die maßgebliche Institution bleiben, die entscheidet, wie mit Erkrankungsfällen umzugehen ist. Somit gibt es keine generelle Regelung, dass die Schulen umgehend geschlossen werden, wenn ein Corona-Fall dort auftritt. Das örtliche Gesundheitsamt wird immer individuell laut Gefährdungslage entscheiden und uns als Schulleitung informieren. Wir geben dann wie gewohnt alle Informationen schnellstmöglich an Sie weiter.
Der folgende Link führt Sie zu den konkreten Regelungen auf die Homepage des Schulministeriums: undefined
Sollte Ihr Kind einen Schnupfen haben, was in der nun folgenden Jahreszeit sicherlich häufiger vorkommen kann, gilt die sogenannte „24-Stunden-Regel“. Mit dem Auftreten der Schnupfenbeschwerden verbleibt Ihr Kind bitte 24 Stunden zu Hause, besucht also nicht die Schule. Sollten in den 24 Stunden weiteren Corona-Symptome wie beispielsweise Fieber oder trockener Husten auftreten, suchen Sie bitte umgehend mit Ihrem Kind den Hausarzt auf. Wenn in dieser Zeit keine weiteren o.g. Symptome aufgetreten sind, schicken Sie Ihr Kind wieder regulär in die Schule. Ein Arztbesuch ist in diesen Fällen nicht zwingend. Sie als Eltern entscheiden das selbständig. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie alle sehr verantwortungsvoll damit umgehen werden. Wie üblich melden Sie auch in diesen Fällen Ihr Kind telefonisch oder per Mail im Sekretariat der Schule
krank und geben am ersten Schulbesuchstag eine schriftliche Entschuldigung mit, die Ihr Kind bei der Klassenleitung abgibt.
In den Klassenräumen gilt das Abstandsgebot von 1,50m nicht(!) mehr. Stattdessen werden alle Lehrkräfte Sitzpläne führen, um die Nachverfolgbarkeit im Infektionsfall sicherstellen zu können. Somit werden alle Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Räumen feste Sitzplätze haben, die auch nicht täglich geändert werden können.
Auch eine Zwischenreinigung der Räume, wenn dort wechselnde Lerngruppen unterrichtet werden, ist laut Corona-Betreuungsverordnung und Corona-Schutzverordnung des Landes nicht mehr vorgesehen.
Dies führt dazu, dass wir unser Kurssystem mit allen Differenzierungs- und Wahlangeboten im gewohnten Umfang durchführen können. Ihre Kinder werden somit Unterricht nahezu nach der regulären Stundentafel haben.
Die AG-Angebote finden grundsätzlich statt, mussten jedoch auch aufgrund der Personalsituation etwas eingeschränkt werden. Ihr Kind wird den AG-Wahlzettel in der ersten Schulwoche erhalten. Die AGs starten am Montag, 24.08., für die Jahrgänge 5 und 6 sowie ab Mittwoch, 26.08., für die Jahrgänge 7 bis 10.
Aufgrund der personellen Besetzung musste in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I der Unterricht in der Regel um zwei Stunden Unterricht pro Woche gekürzt werden. Alle Klassen haben somit über die Woche verteilt mal später Unterricht oder früher Schulschluss. Wann das konkret für Ihr Kind der Fall sein wird, entnehmen Sie bitte dem Stundenplan, den Ihr Kind am ersten Schultag erhalten wird. Die Klassenleitungen werden Ihnen während des Elternabends berichten, welcher Fachunterricht aufgrund von Kürzungen vorerst entfallen muss. Wir erwarten, dass sich die Personalsituation durch weitere Neueinstellungen zum 1. November deutlich verbessern wird.
Vermutlich wird es in den ersten zwei Unterrichtswochen noch zu vermehrten Vertretungsstunden kommen. Aufgrund der Altersstruktur unseres Kollegiums befinden sich mehrere Kolleginnen zurzeit im Mutterschutz- bzw. in der Elternzeit. Zwar haben wir sehr frühzeitig in den Sommerferien mit viel Aufwand alle Vertretungsstellen besetzen können, aber die Verträge liegen uns bislang noch nicht vollständig vor. Erst, wenn die Verträge durch die vorgesetzte Dienstbehörde ausgestellt wurden, dürfen diese Lehrkräfte ihren Dienst antreten.
Einige wenige Lehrkräfte dürfen aufgrund von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Sie versehen ihren Dienst ohne den direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern in der Schule. Sie werden ihren Unterricht vor- und nachbereiten, alle Materialien und Übungen erstellen und vorerst durch Kolleginnen und Kollegen vertreten. Sobald die technischen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, werden sie den Unterricht digital per Videokonferenzen mit den Schülerinnen und Schülern im Klassenraum abhalten. Sobald wir dieses System einführen können, informiere ich Sie umgehend über die genauen Abläufe.
Die Elternabende finden regulär statt. Wie üblich werden Sie in den nächsten Tagen durch die Klassenleitungen die Einladung dazu erhalten. Während der Elternabende gilt ebenfalls die Maskenpflicht, da die Elternabende in den Klassenräumen stattfinden werden. Wir bitten darum, dass jeweils nur ein Elternteil zum Elternabend kommt, um die Anzahl der Teilnehmenden nicht unnötig groß werden zu lassen. Die Termine stehen bereits im Schulterminkalender für das erste Schulhalbjahr, den Sie auf der Homepage der Schule einsehen können. Sobald das Schulministerium die Termine für die zentralen Abschlussverfahren festgesetzt hat, werden Sie auf der Homepage auch den Terminkalender für das zweite Schulhalbjahr finden.
Unsere Klassenfahrten während der Wanderwoche hatten wir bereits im letzten Schuljahr abgesagt. Wanderfahrten im Inland sind jedoch wieder möglich. Im oben genannten Faktenpapier (Link auf der ersten Seite dieses Briefes) hat das Schulministerium mitgeteilt, dass es keinerlei weitere Stornokosten übernehmen wird. Fahrten und Ausflüge können wir als Schule in diesem Schuljahr somit nur noch dann buchen, wenn Sie als Eltern vorher schriftlich erklären, dass Sie die Kosten auch für den Fall einer Corona-bedingten Absage der Fahrt, einer Corona-bedingten Unterbrechung der Fahrt oder im Falle der krankheitsbedingten Nichtteilnahme Ihres
Kindes vollständig übernehmen. Die Klassenleitungen werden mit Ihnen während des Elternabends beraten, welche Wandertagziele in diesem Jahr demnach gut umsetzbar sind. Generell wollen wir gern Wandertage mit Ihren Kindern durchführen, da alle im letzten Schuljahr schon auf diese wichtigen und schönen Elemente unseres Schulprogramms verzichten mussten.
Da in den letzten Monaten wenig Präsenzunterricht, in manchen Fächern überhaupt kein Präsenzunterricht stattgefunden hat, werden meine Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Wochen und Monaten daran arbeiten, den verpassten Lernstoff aufzuarbeiten. In den Fachkonferenzen haben wir vorab überlegt, wie dies gut möglich sein wird. Im Abitur 2021 sowie in den zentralen Abschlussprüfungen der Klassen 10 wird es im kommenden Jahr Auswahlmöglichkeiten durch die Fachlehrkräfte geben. So werden die Kolleginnen und Kollegen Prüfungsaufgaben aus einem zentralen Pool auswählen, die den Stoff abfragen, der auch im Unterricht vollständig bearbeitet und geübt wurde.
Sollte es in der kommenden Zeit nochmals zur Unterrichtsruhe kommen, findet das Lernen wieder auf Distanz statt. Wir haben die letzten Wochen, vor allem die Tage vor Schuljahresbeginn, dazu genutzt, die Arbeit mit Microsoft TEAMS zu intensivieren. In den kommenden Wochen werden wir das „Lernen auf Distanz“ als Schulkonzept weiterentwickeln und klare Strukturen festlegen, damit jede weitere Distanzbeschulung wirklich planvoll und effektiv durchgeführt werden kann. Sobald das Konzept von unseren Gremien beschlossen wurde, informieren wir Sie natürlich umgehend.
Sollte es bis dahin schon zu einer Schulschließung kommen, würden wir unseren Schülerinnen und Schüler die Aufgaben wieder über TEAMS zur Verfügung stellen. Ergänzend dazu würden vermutlich etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden laut Stundenplan als Videokonferenzen durchgeführt. Sie würden umgehend also einen Stundenplan von uns erhalten, der genau ausweist, zu welchen Zeiten Ihr Kind per Videokonferenz unterrichtet wird und welche Zeiten als Einzelarbeitszeit zu Hause eingeplant werden.
Anders als in der Phase bis zu den Sommerferien werden ab sofort die Leistungen, die in einem Unterricht auf Distanz durch unsere Schülerinnen und Schüler zu erbringen sind, bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Somit sind die Distanzaufgaben genau wie die Aufgaben im Präsenzunterricht nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend zu erledigen und termingerecht einzureichen. Die Klassenleitungen werden Sie während der Elternabende über die Kriterien für die Leistungsbeurteilung im Unterricht auf Distanz informieren. Sehr zeitnah werden wir unsere Fachleistungskonzepte jeweils um diesen Aspekt ergänzen und auf der Schulhomepage veröffentlichen.
Obwohl sich die meisten unserer Schülerinnen und Schüler vermutlich sehr darauf freuen werden, dass wieder alle regulär zur Schule gehen dürfen, muss ich trotzdem darauf hinweisen, dass ab sofort wieder eine allgemeine Schulpflicht besteht.
Eine Ausnahme gibt es auch in diesem Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit einer Corona-relevanten Vorerkrankung. Diese können, wenn Sie als Eltern dies wünschen, auch weiterhin vom Unterricht beurlaubt werden. Allerdings sind die Bestimmungen für dieses Schuljahr deutlich verschärft worden.
Bitte kontaktieren Sie zur Beratung vorab Ihren Hausarzt. Nur wenn in einem Corona-Infektionsfall von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf ausgegangen werden muss, darf eine Beurlaubung erfolgen. Sollten Sie für Ihr Kind eine Beurlaubung wünschen, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich in schriftlicher Form (z.B. per Mail) an die Klassenleitung oder die Beratungslehrkraft ihres Kindes. Ein Attest ist vorerst nicht erforderlich. Die Beurlaubung kann längstens für 6 Wochen ausgesprochen werden. Sollte eine Verlängerung gewünscht werden, müssten Sie mit dem Folgeantrag ein ärztliches Attest vorlegen. Sollte sich die Corona-Lage so verändern, dass eine besondere Schutzbedürftigkeit von Personen mit Vorerkrankungen nicht mehr erforderlich ist, kann die Beurlaubung seitens der Schule aufgehoben werden. Auch durch eine schriftliche Erklärung der Eltern kann die Inanspruchnahme der Befreiung jederzeit widerrufen werden.
Die Bestätigung der Beurlaubung erhalten Sie dann schriftlich durch mich. Gleichzeitig erfolgt damit die Pflicht, am Lernen auf Distanz teilzunehmen. Wir würden dann mit Ihnen in Kontakt treten, um zu klären, wie die weitere Zusammenarbeit gestaltet werden
kann. Zusätzliches Personal, welches das Lernen auf Distanz für die beurlaubten Schülerinnen und Schüler übernehmen könnte, steht uns bislang noch nicht zur Verfügung, so dass wir mit den vorhandenen Personalressourcen eine Lösung finden müssten, was uns sicherlich gemeinsam gelingen wird. Alle Klassenarbeiten und Prüfungen müssen auch von den beurlaubten Schülerinnen und Schülern in der Schule geschrieben werden. Für diesen Fall treffen wir besondere Schutzmaßnahmen hier vor Ort.
Eine weitere Ausnahme von der Schulpflicht galt vor den Sommerferien auch für Schülerinnen und Schüler, die zwar selbst nicht Corona-relevant vorerkrankt sind, aber mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, die eine solche Vorerkrankung haben. In diesem Fall ist eine Beurlaubung im neuen Schuljahr nur noch in besonderen Fällen für kurze Zeit, also vorübergehend möglich. Das Schulministerium hat mitgeteilt, dass die Familien selbst Maßnahmen zur Infektionsprävention im häuslichen Umfeld treffen müssen und eine Beurlaubung nur für „einen vorübergehenden Zustand erhöhter Vulnerabilität“ zulässig ist. Das bedeutet, dass wenn ein Familienmitglied aufgrund eines akuten Krankheitszustandes vorübergehend besonders gefährdet ist, ein Antrag auf Beurlaubung für eben diese Zeit genehmigt werden kann. Voraussetzung für die Beurlaubung in diesem Fall ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung und die „erhöhte Vulnerabilität“ ergibt. Reichen Sie dieses Attest bitte zusammen mit Ihrem Antrag bei der Klassenleitung ein. Leider reicht es in diesem Fall nicht mehr aus, wenn die Klassenleitung über eine Vorerkrankung bereits informiert ist. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Bestätigung der Beurlaubung schriftlich durch mich und Ihr Kind ist verpflichtet, am Lernen auf Distanz teilzunehmen.
Der Presse haben Sie entnommen, dass die Schülerinnen und Schüler genau wie die Lehrerinnen und Lehrer digitale Endgeräte über den Schulträger für die Nutzung während ihrer Schulzeit ausgeliehen bekomme sollen. Die konkreten Absprachen mit dem Schulträger werden in der übernächsten Woche erfolgen. Sobald mir hier nähere Erkenntnisse vorliegen, melde ich mich umgehend bei Ihnen.
Das digitale Lernen wird die Schulentwicklung am Lauerhaas in diesem Schuljahr maßgeblich bestimmen. So haben bereits intensive Kollegiumsfortbildungen zur Arbeit mit Teams und zur Durchführung von Videokonferenzen stattgefunden. In diesem Schuljahr werden wir diese Arbeit fortsetzen, die Didaktik und Methodik des digitalen Lernens im Präsenz- und im Distanzunterricht besonders in den Blick nehmen und den Prozess begleitend wie üblich evaluieren. Hierzu sind zahlreiche Abstimmungsprozesse und begleitende Fortbildungen notwendig, die wir so weit wie möglich in der unterrichtsfreien Zeit und an den üblichen Fortbildungstagen durchführen werden. Leider ist das jedoch nicht immer möglich. Somit bitte ich darum, schon jetzt zu vermerken, dass wir am Donnerstag, 20.08., den Unterricht nach der 6. Stunde schließen werden, um eine Kollegiumsdienstbesprechung zu den o.g. Themen durchzuführen. Alle Schülerinnen und Schüler haben somit an diesem Tag nach der 6. Stunde Schulschluss.
Ich hoffe, dass ich Ihnen durch die zahlreichen Informationen zum einen die notwendige Transparenz verschaffen, zum anderen aber auch vermitteln konnte, dass wir den Schutz und die Vorsorge für alle am Schulleben Beteiligten sehr ernst nehmen.
Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern und natürlich auch mit Ihnen spätestens beim Elternabend.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in ein erfolgreiches, neues Schuljahr mit möglichst viel Präsenzunterricht und ganz viel Gesundheit.
In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen vom Lauerhaas,
Dirk Timmermann
Schulleiter

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