Vorbemerkungen

Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6

Teilnahme am Distanzunterricht und Krankmeldungen

Distanzunterricht im Wechsel von Aufgabenbearbeitung und Videokonferenzen

Korrektur von Arbeitsergebnissen

Klassenarbeiten und Klausuren

Abholung von dringend benötigten Unterrichtsmaterialien

Offene Fragen

Hilfe zu Teams 

 

Vorbemerkungen

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

im Namen des gesamten Kollegiums wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes und gesundes Jahr 2021.

Wie Sie der Presse bereits entnehmen konnten, findet bis zum 31. Januar 2021 kein Präsenzunterricht in den Schulen statt. Der Unterricht wird in dieser Zeit als Distanzunterricht stattfinden.

Mit der Schulmail des Schulministerium NRW erhielten wir die Grundlage für unsere Entscheidungen zum Ablauf des Distanzunterrichts der nächsten drei Wochen. Sie können diese Schulmail hier einsehen: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/07012021-schulbetrieb-ab-dem-11-januar-2021

In enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulpflegschaftsteams und des Kollegiums haben sich daraus die folgenden Regelungen für den Lauerhaas ergeben:

 

Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6

Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 wurden bereits gestern in einer gesonderten Mail über das Betreuungsangebot informiert. Nach Vorgabe des Schulministeriums soll die Betreuung vorwiegend vom „sonstigen pädagogischen Personal“ der Schule geleistet werden. Bei uns sind dies unsere beiden Sozialpädagog*innen. Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder werden ggf. zusätzlich auch Lehrkräfte zur Betreuung herangezogen werden müssen, so dass dies Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Distanzunterrichts haben kann. Lehrkräfte, die vor Ort Betreuung leisten, können nicht gleichzeitig Videokonferenzen anbieten oder für Fragen im Chat zur Verfügung stehen. Hierfür bitte ich schon im Voraus um Verständnis.

Teilnahme am Distanzunterricht und Krankmeldungen

Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend. Die während des Distanzunterrichts erbrachten Leistungen sowie die erstellten Arbeitsergebnisse werden zur Leistungsbewertung herangezogen. Sollte Ihr Kind erkranken und deshalb nicht an Videokonferenzen teilnehmen oder Aufgaben erledigen können, melden Sie es bitte per Mail bei den Klassenleitungen oder Beratungslehrerinnen und -lehrern der Oberstufe krank.

Distanzunterricht im Wechsel von Aufgabenbearbeitung und Videokonferenzen:

Die Lehrkräfte stellen ihren Schülerinnen und Schülern via Teams entweder Aufgaben zur Verfügung oder der Unterricht findet in Form einer Videokonferenzen statt. Der Distanzunterricht beginnt am Montag, 11.01.2021.

Ein Teil des Unterrichts findet als Videokonferenz statt. Hierzu laden die Lehrkräfte ihre Klassen und Kurse zu den im Stundenplan festgelegten Stunden via Teams ein. Eine Anleitung, die die Teilnahme an Videokonferenzen erklärt, ist allen Schülerinnen und Schülern bekannt. Sollte sie in Vergessenheit geraten sein, finden Sie unter Service oder hier Hilfe zu MS Teams. Der andere Teil der Unterrichtszeit findet nicht als Videokonferenz statt. Ähnlich wie im Präsenzunterricht gibt es Arbeits- und Übungsphasen, die in Einzelarbeit von Schülerinnen und Schülern zu erledigen sind. Hierunter fallen z.B. das Lesen von Texten, das Lösen und Bearbeiten von Übungsaufgaben, das Erstellen individueller Ergebnisse o.ä. Im Rahmen dieser Unterrichtsphasen stehen die Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schüler in den im Stundenplan festgelegten Stunden im Chat zur Verfügung. Ähnlich wie im Präsenzunterricht können hier individuelle Fragen gestellt und entsprechende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte gegeben werden.

Die Aufteilung der Unterrichtszeit in Videokonferenzen und individuelle Arbeitszeiten nehmen jeweils die Lehrkräfte vor. Sie kann also in den einzelnen Fächern unterschiedlich sein. Denkbar wäre, eine Doppelstunde in eine Videokonferenz zu Beginn und eine dann folgende Arbeitsphase zu teilen oder in einem anderen Fach zu Beginn jeder Fachstunde eine kurze Besprechung der Hausaufgaben in einer Videokonferenz vorzunehmen und dann in eine individuelle Arbeitszeit überzugehen oder in anderen Fächern Videokonferenzen und individuelle Arbeitsphasen stundenweise im Wechsel vorzunehmen oder … Eine einheitliche Festlegung solcher Wechsel von Videokonferenzen und individuellen Arbeitsphasen vorzunehmen erscheint aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe und Voraussetzungen der Fächer wenig sinnvoll, weshalb wir darauf verzichten. Damit Sie den Unterricht für Ihr Kind besser planen können, erhalten Ihre Kinder von ihren Fachlehrer*innen jeweils mit einigem zeitlichen Vorlauf die Planung für die kommenden Unterrichtstage, die ausweist, wann Videokonferenzen stattfinden und wann Zeit zur Bearbeitung von Aufgaben eingeplant ist. Den Plan für die erste Woche des Distanzlernens erhalten Ihre Kinder am Montag, 11.01.2021, den Plan für die kommenden beiden Wochen jeweils freitags, am 15.01.2021 und 22.01.2021. Eine Besonderheit stellt der Distanzunterricht in den „rein praktischen Fächern“ dar. Die sinnhaften und lehrplangemäßen Aufgaben, die gestellt werden könnten, können häufig von den Schülerinnen und Schülern zuhause nicht allein erledigt werden, weil hierzu zahlreiche Hilfestellungen oder besonderes Material benötigt wird. Daher haben wir im Einvernehmen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums entschieden, dass in diesen Fächern Aufgaben gestellt werden, die die Kinder freiwillig erledigen können, aber nicht erledigen müssen. Eine Nichtbearbeitung fließt nicht negativ in die Leistungsbewertung ein. Videokonferenzen finden in diesen Fächern nicht zwingend statt, wohl aber stehen die Kolleginnen und Kollegen während der im Stundenplan angegebenen Stunden für Nachfragen im Chat zur Verfügung. Diese Regelung gilt für die folgenden Fächer: Soziales Lernen in Jg. 5; Sport in den Jahrgängen 5 bis 10; Hauswirtschaft und Technik in den Jahrgängen, in denen die Fächer im Klassenverband unterrichtet werden (5 und 10); Musik in den Jahrgängen 5,6,9; Projektkurs Jugend forscht im Jahrgang Q2; folgende Neigungskurse der Jahrgänge 8 bis 10: Schülerfirma Technik, Schülerfirma Hauswirtschaft, Mode und Textil, Jugend forscht, Sporthelfer.

 Korrektur von Arbeitsergebnissen

Inhalt und Umfang der zu erledigenden Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der einzelnen Lehrkraft. Ebenso entscheiden die Fachlehrerinnen und -lehrern. darüber, in welcher Form Arbeitsergebnisse besprochen und/oder korrigiert werden. Im Präsenzunterricht ist es üblich, dass Hausaufgaben oder die während des Unterrichts erarbeiteten Ergebnisse gemeinsam besprochen und ggf. korrigiert werden. Dabei stellen häufig nur wenige Kinder ihre Ergebnisse vor, die dann exemplarisch mit allen besprochen werden. Ähnlich kann auch im Distanzunterricht verfahren werden. Damit die Lehrkräfte einen Überblick erhalten, welche Kinder die Aufgaben erledigt haben, werden diese häufig aufgefordert werden, ihre Ergebnisse via Teams zu übermitteln. In Videokonferenzen können Arbeitsergebnisse dann zentral besprochen und die Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, ihre eigenen Ergebnisse ggf. zu ergänzen oder zu korrigieren. Nicht jedes eingereichte Arbeitsergebnis wird also individuell durch die Lehrkräfte korrigiert und kommentiert. Dies wäre für unsere Lehrkräfte im Übrigen auch nicht leistbar, da sie täglich mehrere Lerngruppen unterrichten. Würden im Schnitt etwa nur die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse einreichen, kämen an einem ganz normalen Unterrichtstag pro Lehrkraft schnell 60 bis 90 zu erledigende Korrekturen zusammen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Ausstehende Klassenarbeiten, Klausuren und vereinbarte Nachschreibtermine der Jahrgangsstufen 5 bis EF entfallen bis zum 31. Januar vollständig. Sie werden nicht nachgeholt. Der Nachschreibtermin am 09.01.2021 für versäumte Klausuren der Jahrgänge Q1 und Q2 wird beibehalten. Hierzu führt das Schulministerium aus: „Ausnahmen [von der Aussetzung von Klassenarbeiten] gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 […] hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.“

Für die Jahrgänge der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) ist die zu Anzahl der in die Leistungsbewertung eingehenden Klausuren festgelegt. Daher können wir in diesen Jahrgängen nicht auf das Schreiben dieser Klausuren verzichten. Für andere Jahrgänge, auch den Abschlussjahrgang 10, gibt es eine entsprechende Vorgabe nicht. Die Schülerinnen und Schüler, die am Samstag, 09.01.2021 eine Klausur nachschreiben, sind bereits vor den Weihnachtsferien entsprechend informiert worden. Zu weiteren Klausurterminen erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler durch den Oberstufenleiter via Teams eine Nachricht. Für alle Klausuren gilt: Auf dem gesamten Schulgelände und auch während der Klausurphase besteht die Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten. Eine ausreichende Belüftung der Klausurräume sowie die Einhaltung der Abstände zwischen den Arbeitsplätzen wird gewährleistet. Desinfektionsspender stehen zur Verfügung.

Abholung von dringend benötigten Unterrichtsmaterialien

Sollten Ihre Kinder noch nicht alle Unterrichtsmaterialien abgeholt haben, ist dies grundsätzlich in der kommenden Woche möglich. Prüfen Sie aber bitte im Sinne des Infektionsschutzes und der Kontaktvermeidung sorgfältig, ob die sich noch in der Schule befindlichen Materialien zwingend zur Erledigung der Aufgaben benötigt werden. Ist dies nicht der Fall, verzichten Sie bitte darauf, in die Schule zu kommen. Wenn Materialien abgeholt werden müssen, melden Sie sich bitte vor Ort im Sekretariat. Das Sekretariatsteam sorgt dann dafür, dass Sie die benötigten Materialien erhalten.

Offene Fragen:

Der anstehende Lockdown und die Ungewissheit, wie es in den Wochen nach dem 31. Januar weitergehen wird, lässt viele Fragen offen. Die für den Jahrgang 10 anstehenden Beratungen zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe waren für die erste Januarwoche geplant. Wir werden Sie in Kürze informieren, auf welchem Weg die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 die notwendigen Informationen hierzu erhalten. Gleiches gilt für die Informationen rund um die zentralen Abschlussprüfungen des Jahrgangs 10.

Das Abiturvorbereitungsseminar, das für die nächste Woche geplant war, muss entfallen und soll nachgeholt werden. Wann und in welcher Form dies geschieht, wird derzeit beraten. Uns erreichten auch erste Nachfragen zur Zeugnisausgabe, bisher vorgesehen für den 31. Januar 2021. Hierzu gibt es bisher noch keine Informationen des Schulministeriums, so dass wir sie auch in dieser Frage nur um Geduld bitten können. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern die Herausforderungen des Distanzlernens gut meistern können. Bitte melden Sie sich, falls Ihnen Dinge auffallen, die in Ihren Augen nicht „rund laufen“. Wenden Sie sich in allen fachlichen Angelegenheiten bitte zunächst immer an die Fachlehrerinnen und Fachlehrer Ihres Kindes. Kontaktieren Sie in allen anderen Fragen bitte entweder die Klassenleitungen oder die Abteilungsleitung.

 

 

Im Namen des Schulpflegschaftsteams und des Kollegiums sende ich Ihnen herzliche Grüße

vom Lauerhaas. Bleiben Sie gesund!

Tanja Menninghaus

stellv. Schulleiterin

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