Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in der kommenden Woche möchte ich Ihnen auf diesem Weg einige Hinweise und insbesondere neue Information zum Umfang der Testpflicht bei der Durchführung der Antigen-Schnellselbsttestungen geben.
Der Unterricht wird nach den Weihnachtsferien wie geplant in Präsenz erfolgen.
Die Testungen an den Schulen werden ab dem 10. Januar erweitert, um den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Die Schulmail führt hierzu aus: "Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte)."
Wir werden weiterhin drei Testungen pro Woche durchführen. Anders als bisher, müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte - egal ob sie geimpft oder genesen sind - an den Testungen teilnehmen.
Wie Sie der örtlichen Presse bereits entnehmen konnten, bittet das Gesundheitsamt des Kreises Wesel zusätzlich alle Schülerinnen und Schüler darum, sich bereits am Samstag oder Sonntag vor Schulbeginn testen zu lassen. Auf diesem Wege soll eine Ansteckung auf dem Schulweg, z.B. in den Schulbussen, und beim Eintreffen in der Schule verhindert werden. Im Sinne eines möglichst sicheren Schulstarts für alle Beteiligten schließt sich die Gesamtschule Am Lauerhaas dieser Bitte ausdrücklich an!