Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
heute erhielten wir Informationen zur Veränderung der Corona-Regelungen in Schulen ab dem 01. Februar, über die ich Sie gern informieren möchte.
1. Auslaufen der Corona-Verordnungen
Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.
Damit entfallen zum einen die rechtlichen Grundlagen für anlassbezogene Testungen in der Schule, die wir bisher in Einzelfällen noch durchgeführt haben, wenn Kinder mit starken Erkältungssymptomen in der Schule waren.
Zum anderen entfällt die bisherige 5-tägige Isolationspflicht. Auch nach einem positiven Testergebnis müssen Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in der Schule tätigen Personen sich nicht mehr in Isolation begeben, wenn sie symptomfrei sind. „Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.“
2. Wegfall vonTestungen
Ab dem 01. Februar gibt es keine Verpflichtung mehr, sich bei Symptomen selbst zu testen. Daher wird das Land keine kostenlosen Testkits mehr zur Verfügung stellen. Wir werden Anfang Februar zum letzten Mal allen Schülerinnen und Schülern 5 Testkits aus unseren bereits gelieferten Beständen zur Verfügung stellen. Restbestände können auch danach auf Anfrage im Sekretariat ausgegeben werden.
3. Maskentragen in der Schule
Jeder kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske tragen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
Ich bitte aber im Sinne der Schulgemeinde darum, dass positiv getestete Personen, die zur Schule kommen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach der Positivtestung eine Maske tragen. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind lediglich Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
4.Im Krankheitsfall
Das Ministerium betont: „Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.“ Dies hat in der Vergangenheit am Lauerhaas bereits gut funktioniert, weil Sie jeweils sehr besonnen gehandelt und Ihre kranken Kinder nicht in den Unterricht geschickt haben. Bitte melden Sie Ihre Kinder im Krankheitsfall weiterhin morgens im Sekretariat telefonisch krank. Das System hat sich bewährt und funktioniert gut.
Beachten Sie bitte, dass der Anruf im Sekretariat noch keine Entschuldigung Ihres Kindes darstellt. Bitte geben Sie Ihrem Kind am Tag der Rückkehr in den Unterricht eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Klassenleitung mit. In der Regel reicht eine von Ihnen unterschriebene Entschuldigung aus, unabhängig von der Dauer der Erkrankung. Nur in Einzelfällen verlangen wir ein ärztliches Attest. Dies ist den davon betroffenen Elternhäusern aber in jedem Fall vorher schriftlich bekannt gegeben worden.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes für alle Schülerinnen und Schüler, sollten sie an Tagen unmittelbar vor oder nach Ferien fehlen.
Im Anhang finden Sie zwei Briefe des Ministeriums, die an Sie bzw. an volljährige Schülerinnen und Schüler gerichtet sind.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Klassenleitungen und Beratungslehrkräfte Ihrer Kinder gern zur Verfügung.
Links:
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler