Besuch der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren (JuHiS) im Jahrgang 7

In zwei Unterrichtsstunden konnten sich die Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs über die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren erkundigen. Frau Acar und Herr Tripp erzählten, dass sie für das Stadtgebiet Wesel zuständig sind.

Ihre Aufgaben, nach dem Erstkontakt infolge einer polizeilichen Mitteilung, umfassen die Beratung und Begleitung der Jugendlichen bis zum Ende des Verfahrens.  Sie vermitteln und überwachen die Auflagen. Ihr Klientel sind Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren und von 18 bis unter 21 Jahren. 

Die Schülerinnen und Schüler erfuhren, dass Kinder ab 14 Jahren strafmündig sind.

In einem interaktiven Gespräch konnten sich alle persönlich einbringen und überlegen, welche Straftaten (Deliktgruppen) verboten sind. Hierbei waren die Siebtklässler konzentriert und sehr reflektiert. Sie sind anschließend über die unterschiedlichen Strafmaße informiert worden, die bei verschiedenen Delikten verhängt werden (ab einer Dauer von 6 Monaten bis zu 15 Jahren bei Schwerstverbrechen).

Es wurden viele interessante Fragen gestellt und alle haben Neues über dieses Thema erfahren. Es war ein gelungener Besuch und hat zur Diskussion angeregt.

J. Janz

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