Unsere Schule von A bis Z für Eltern

 

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Unser kleines Schul-ABC soll Ihnen als Eltern helfen, sich an unserer Schule zurechtzufinden. Es soll Fragen zu Abläufen und Verfahren beantworten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung jederzeit gerne zur Verfügung.


Zur besseren Lesbarkeit werden in den folgenden Texten ohne Diskriminierungsabsichten Begriffe wie Lehrer und Schüler verwendet, womit Personen jeglichen Geschlechts gemeint sind.


Abkürzungen


SL‘ Schulleiterin
sSL‘ stellv. Schulleiterin
AL Abteilungsleitung
DL Didaktischer Leiter
KG Koordinatorin Ganztag
KL Klassenlehrer
FL Fachlehrkraft
LfS Lehrkraft für Sonderpädagogik
BL Beratungslehrkraft
LBK Laufbahnkonferenz
FK Fachkonferenz
SK Schulkonferenz
LK Lehrerkonferenz
DAZ Deutsch als
Zweitsprache
ASK Arbeitsstunde bei der Klassenleitung
ASS Arbeitsstunde bei der Schulleitung
ZK Zeugniskonferenz
EF Einführungsphase
(früher: Jg11)
Q1 Qualifikationsphase 1
(früher: Jg12)
Q2 Qualifikationsphase 2
(früher: Jg13)
OA Offenes Angebot während der Mittagspause
AG Arbeitsgemeinschaft
LRS Lese-Rechtschreib-Schwäche
BOB Berufsorientierungsbüro
BIZ Berufsinformations-zentrum
LSE Lernstandserhebung Jg8
ZP Zentrale Prüfung Jg10
NK Neigungskurs
WP Wahlpflichtkurs


Abmeldungen vom Religionsunterricht


Schüler, die nicht am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, erhalten Unterricht in Praktischer Philosophie. Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, wenden Sie sich bitte an den Religionslehrer Ihres Kindes.


Abschlüsse


An der Gesamtschule Am Lauerhaas Wesel können die Schüler alle Abschlüsse erreichen, die auch von den Schulen des dreigliedrigen Schulsystems vergeben werden. Im Einzelnen sind dies:
➢ nach Klasse 9: Hauptschulabschluss
➢ nach Klasse 10: Sekundarabschluss I:
a) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
b) Mittlerer Schulabschluss (MA)
c) Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MAQ)
➢ nach Jahrgang Q1: Fachhochschulreife (schulischer Teil)
➢ nach Jahrgang Q2: Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum
Studium in allen Bundesländern berechtigt.


Änderungen Ihrer Anschrift, Telefonnummer o.ä.


Wenn sich Ihre Anschrift, Telefonnummer oder sonstige Personalien ändern, teilen Sie uns das bitte umgehend mit, indem Sie die Änderungen schriftlich im Sekretariat oder bei der Klassenleitung vorlegen.


Arbeitsgemeinschaften (AGs)


Schüler und Lehrer sollen nicht nur miteinander lernen, sondern auch miteinander leben. Die Vielfalt des Schullebens zeigt sich insbesondere bei den Arbeitsgemeinschaften. Am Montagnachmittag können alle Kinder der Jahrgänge 5 & 6, am Mittwochnachmittag können die Schüler der Jahrgänge 7 bis 10 an einer zweistündigen Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, die jeweils für ein halbes Jahr gewählt wird. Die Arbeitsgemeinschaften werden von Lehrern, Eltern oder von Kooperationspartnern unserer Schule durchgeführt. Wurde eine Arbeitsgemeinschaft gewählt, ist die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtend.
Die Themen der AGs werden auf der Schulhomepage veröffentlicht. Sie als Eltern erhalten rechtzeitig vor Beginn eines jeden Schulhalbjahres sämtliche Angebote schriftlich und bestätigen durch Unterschrift die Teilnahme oder die Nichtteilnahme Ihres Kindes.
Unsere Schüler haben auch die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften mit einem handwerklichen, sportlichen oder künstlerisch-musischen Schwerpunkt zu wählen. Hier bekommen Kinder und Jugendliche Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Das fachbezogene Lernen im Unterricht wird hier um diesen wichtigen Bereich ergänzt und so der Anspruch, die ganze Persönlichkeit in den Lernprozess einzubeziehen, eingelöst. So erfahren die Schüler, dass ihre Interessen und besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine wertvolle Bereicherung sind.


Arbeitsstunden beim Klassenlehrer (ASK)


Dieses sind Unterrichtsstunden, die der Bearbeitung von Hausaufgaben, der Möglichkeit von Freiarbeit, dem Üben von Unterrichtsstoff und der Erledigung von Klassengeschäften dienen.
Mindestens einmal im Monat tagt während der ASK der Klassenrat unter Leitung der Schüler.
Alle ASK werden in der Regel von einem der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer betreut.
Im Jahrgang 5 stehen in jeder Woche drei ASK zur Verfügung.
Im Jahrgang 6 gibt es zwei ASK.
Im Jahrgang 7 gibt es drei ASK.
In den Jahrgängen 8 bis 10 gibt es immer zwei ASK. Jeweils eine davon wird als BOB-ASK durchgeführt. Während dieser Zeit können Schülergruppen auch im BOB unter Anleitung einer Lehrkraft aus dem BOB-Team arbeiten.

Arbeitsstunden bei der Schulleitung (ASS)


Schüler, die im Unterricht ihre Lernchancen nicht wahrgenommen haben und daher Unterrichtsstoff nachholen müssen, können von der KL, einer LfS oder einer FL als punktuelle Maßnahme zum Nacharbeiten in der ASS verpflichtet werden. Diese findet freitags in der 7. und 8. Stunde statt und wird von einem Schulleitungsmitglied betreut. Sie als Eltern erhalten eine Mitteilung, wenn Ihr Kind an einer ASS teilnehmen soll.


Arzttermine


Diese Termine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte das einmal nicht möglich sein, teilen Sie dies der Klassenleitung bitte vorher schriftlich mit. Ihr Kind muss die versäumten Unterrichtsinhalte selbstständig nacharbeiten. Dazu müssen die in den versäumten Stunden erarbeiteten Arbeitsblätter/Aufgaben/Mappen von zuvor beauftragten Mitschülern (oder Fachlehrern) eingeholt und bearbeitet werden.


Beratungsangebote


Beratung an der Gesamtschule Am Lauerhaas Wesel ist dem Ziel verpflichtet, die Interessen und Begabungen aller Schüler zu fördern und ihr Leistungsvermögen zu entfalten. Sie hilft sicherzustellen, dass erfolgreiches und effektives Lernen und Lehren jederzeit möglich ist. Sie unterstützt Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte im Falle von Lernschwierigkeiten und bei schulischen oder persönlichen Problemen.
Darüber hinaus leistet sie Hilfestellungen im Sinne einer eigenverantwortlichen Bildungs- und Ausbildungsgestaltung sowie einer Identitätsfindung der Schüler.
Lehrer, insbesondere das Klassenleitungsteam, sind die wichtigsten Träger der Beratung in unserer Schule. Unterstützung erfahren die Lehrer bei Ihrer Beratung von den Beratungslehrkräften, von den Sozialpädagogen, den Beauftragten für Berufs- und Studienorientierung, den Beauftragten für Sucht- und Drogenprävention sowie von der Schulleitung.
Die genauen Aufgaben der an der Beratung beteiligten Personen können Sie dem Beratungskonzept der Schule entnehmen, das Sie auf der Homepage der Schule nachlesen können.
Die Beratungsangebote der Klassenleitung können Sie nach individueller Vereinbarung oder während der zwei Elternsprechtage pro Schuljahr wahrnehmen.
Als Beratungslehrerin in den Jahrgänge 5 und 6 steht Ihnen Frau Misztal zur Verfügung. Beratungslehrer für die Jahrgänge 7 und 8 ist Herr Heikapell. Beratungslehrerin für die Jahrgänge 9 und 10 ist Frau Brinkmann.
Im Falle von schulischen oder persönlichen Problemen bieten Ihnen die Sozialpädagoginnen und der Sozialpädagoge en der Schule gerne ihre Unterstützung an.
Termine: Vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin mit dem gewünschten Gesprächspartner über unser Sekretariat!

Beschwerden

Wir praktizieren das bewährte „Prinzip der kurzen Wege“: Wenn Sie Beschwerden haben, die die schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes betreffen, dann sollten Sie das Problem zunächst mit den betroffenen Lehrern beraten. Ist hier eine Einigung nicht möglich, kann die Klassenleitung oder die zuständige Abteilungsleitung eingeschaltet werden. Ist auch hier eine Klärung nicht möglich, nehmen Sie bitte über das Sekretariat Kontakt mit der Schulleiterin auf.

Beurlaubungen

Vor und nach den Schulferien sind Beurlaubungen grundsätzlich nicht erlaubt. Die Beurlaubung darf laut Schulgesetz nicht den Zweck haben, den Urlaub zu verlängern, günstigere Reisetarife zu erhalten oder Verkehrsspitzen zu umgehen. Nur in anderen nachweislich begründeten Fällen kann auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin (6 Wochen vorher) eine Genehmigung durch die Schulleiterin erfolgen.
Alle anderen Anträge auf Beurlaubungen richten Sie bitte immer schriftlich an die Klassenleitung (in der Oberstufe an die Beratungslehrkraft) Ihres Kindes. Die Klassenleitung/Beratungslehrkraft stimmt nach einem schulinternen Verfahren Ihren Antrag mit der Schulleitung ab. Bitten denken Sie daran, Ihren Antrag immer so frühzeitig wie möglich einzureichen, damit eine Bearbeitung sinnvoll möglich ist.

Berufsorientierungsbüro (BOB)

Zur Koordinierung der Berufswahlvorbereitung wurde das BOB an unserer Schule gegründet. Es befindet sich im Raum B111 und ist während der Mittagsfreizeiten und während der BOB-ASK-Stunden geöffnet. Neben intensiven Beratungsgesprächen und individueller Berufsorientierung, finden dort auch Sonderveranstaltungen rund um die Berufswahl statt, zu denen gesondert eingeladen wird.

Busverkehr

Probleme im Bereich des Busverkehrs sollten schnellstmöglich der stellv. Schulleiterin, Frau Teichmann, am einfachsten per Mail, mitgeteilt werden. Beschreiben Sie das Problem bitte möglichst konkret und benennen Sie dabei das Datum und die Uhrzeit, damit wir der Sache wirksam nachgehen können. Bei Fragen zu Fahrplänen, Haltestellen usw. wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsbetriebe NIAG in Wesel.

Besucher im Schulgebäude

Wir müssen als Schule zum Schutz Ihrer Kinder sicherstellen, dass sich niemand unautorisiert in unseren Schulgebäuden aufhält. Deshalb müssen sich alle
Besucher – bitte auch Sie als Eltern – während der Unterrichtszeit im Sekretariat anmelden. Sie werden dort in einer Besucherliste vermerkt und erhalten einen von der Schulleitung abgezeichneten Besucherausweis. Dies gilt nicht für Elternsprechtage, für die Teilnahme am Elternfrühstück oder für Tage der offenen Tür, Sitzungen der Schulgremien oder Schulfeste! Also: Kommen Sie gerne als Besucher in unsere Schule, aber melden Sie sich immer vorher im Sekretariat an!

Elterliches Sorgerecht

Sollte sich das elterliche Sorgerecht z.B. durch Trennung oder Scheidung verändern, informieren Sie uns bitte unverzüglich schriftlich. Bitte legen Sie uns auch Kopien der entsprechenden Dokumente vor! Wir können nur in diesem Falle gewährleisten, dass schulische Informationen auch nur die Personen erhalten, die das elterliche Sorgerecht besitzen.

Elternfrühstück

Einmal im Monat, an jedem zweiten Dienstag zwischen 8.00 und 9.30 Uhr, findet das Elternfrühstück in der Mensa statt. Dann haben Sie bei einer Tasse Kaffee oder Tee die Möglichkeit, einen „kurzen Draht“ zur Schulleitung zu halten und mit anderen Eltern unserer Schule ins Gespräch zu kommen. Es würde uns sehr freuen, wenn viele von Ihnen als Eltern, auch wenn Sie kein konkretes Anliegen haben, den Weg zu uns finden würden, um den Kontakt zu uns als der Schule Ihrer Kinder zu intensivieren! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Also: Wer spontan Zeit hat, ist herzlich gerne gesehen! Wir freuen uns auf zahlreiche Gespräche mit Ihnen! Die jeweiligen Termine finden Sie im Kalender auf unserer Homepage.

Elterngesprächskreise

Unsere Schulpflegschaft bietet für interessierte Eltern in unregelmäßigen Abständen die Möglichkeit, sich über erzieherische Fragestellungen auszutauschen oder an Vortragsveranstaltungen zu pädagogischen Themen teilzunehmen. Zu diesen Veranstaltungen, die nachmittags oder abends stattfinden, lädt die Pflegschaft jeweils schriftlich ein.

Elternmitarbeit

An vielen Stellen der Schule ist die Mitarbeit der Eltern dringend gewünscht und erforderlich. Ohne die aktive Mitarbeit der Eltern wären viele Angebote für die Schüler nicht aufrecht zu erhalten (z. B. Offene Angebote, Arbeitsgemeinschaften). Bitte machen auch Sie mit!
Wenn Sie sich aktiv an unserer Schule engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Didaktischen Leiter der Schule oder an Frau Gärtners vom Förderverein. Beide erreichen Sie über unser Sekretariat oder per Mail. Die Mailadressen finden Sie auf der Schulhomepage unter „Kontakte“.

Energiesparen

Im Jahre 2005 ist unsere Schule vom Ministerium für Städtebau und Wohnen als „Energiesparer NRW“ anerkannt worden. Bitte unterstützen Sie uns dabei, unsere
Schüler auf ihrem Weg zu einem verantwortungsvollen Umweltbewusstsein zu begleiten: Wir versuchen an der Schule Müll zu vermeiden, nutzen zur Abfalltrennung unterschiedliche Behältnisse und sparen Strom und Wasser.

Entschuldigungsverfahren

Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen Sie uns noch am gleichen Morgen telefonisch. Die Krankmeldung wird dann an die Klassenleitung weitergeleitet.
Nach Beendigung des Schulversäumnisses teilen Sie der Klassenleitung schriftlich den Grund und den genauen Zeitraum des Schulversäumnisses mit (Entschuldigung).
Arbeitsblätter und andere Materialien werden für fehlende Schüler in den Hängeregistern im Klassenraum gelagert. Für die Schüler der Oberstufe stehen die Hängeregister im Verwaltungsflur. Ihr Kind kann die Materialien, sobald es wieder in die Schule kommt, mitnehmen, um zu Hause nacharbeiten zu können.
Besteht das Schulversäumnis über längere Zeit fort, so sollten Sie sich mit der Klassenleitung in Verbindung setzen. Bitte tragen Sie durch eine intensive Zusammenarbeit mit der Klassenleitung dazu bei, dass die versäumten Stunden nachgearbeitet werden (auch Mitschüler sind hier sicherlich gerne behilflich).
Sollte Ihr Kind nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen oder wegen einer Verletzung nicht schreiben können, geben Sie bitte ebenfalls eine Entschuldigung mit zur Schule.

Erkrankungen während des Unterrichts

Grundsätzlich dürfen jüngere Schüler, die plötzlich in der Schule erkranken, nicht allein nach Hause geschickt werden. Sie müssen entweder abgeholt oder gegebenenfalls (bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen) mit dem Krankenwagen transportiert werden.
Aus diesem Grunde benötigen wir von Ihnen unbedingt eine Notfalltelefonnummer, z. B. Ihre aktuelle Handy-Nummer oder die Nummer eines anderen Ansprechpartners (z.B. Großmutter). Sollten Sie diese Telefonnummern bei der Anmeldung noch nicht angegeben haben, kann Ihr Kind diese Telefonnummern auch später noch im Sekretariat abgeben.
Alle Schüler, die erkranken und sich deshalb abmelden, erhalten von der Schule einen Abmeldezettel. Dort ist vermerkt, bei wem (Klassenleitung, Beratungslehrkraft der SII oder Schulleitung) sich ihr Kind abgemeldet hat und um welche Uhrzeit es die Schule verlassen hat. Diesen Zettel können Sie, wenn Sie Ihr Kind abholen, direkt unterschreiben oder Sie geben ihn Ihrem Kind bitte unterschrieben wieder mit zur Schule. So kann die Klassenleitung kontrollieren, dass Sie als Eltern über das vorzeitige Verlassen der Schule informiert sind.

Fachkonferenzen

Die Fachkonferenzen entwickeln die Qualität der fachlichen Unterrichtsarbeit des jeweiligen Unterrichtsfaches ständig weiter, sie konkretisieren die Lehrpläne, verständigen sich über Kriterien zur Leistungsbeurteilung.
In den Fachkonferenzen sind neben den Fachlehrern auch Eltern als beratende Mitglieder vertreten. Wenn Sie an der Mitarbeit in einer Fachkonferenz als Elternvertreter interessiert sind, tragen Sie sich auf der Sitzung der ersten Klassenpflegschaft eines Schuljahres in die ausliegende Liste ein. Die Schulpflegschaft wählt dann aus der Reihe der Interessierten ihre Vertreter aus. Die Fachkonferenzen tagen in der Regel um 14.20 Uhr.

Fahrradabstellplätze


Neben den Abstellplätzen auf dem Schulhof steht ein Fahrradkeller zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihr Kind, wenn es mit dem Fahrrad zur Schule kommt, dazu an, das Rad im Fahrradkeller abzustellen. Die Hausmeister oder die Lehrkräfte schließen verlässlich ab 11.25 Uhr nach jeder Unterrichtsstunde den Fahrradkeller auf.
Sollten Sachbeschädigungen oder Diebstähle vorkommen, müssen diese durch die Schüler oder Sie als Eltern im Sekretariat angezeigt werden. Eine private Anzeige bei der Polizei ist zusätzlich ratsam, kann aber nur von Ihnen als Eltern selbst gestellt werden.

Förder-Forderkonzept

Jeder Schüler nimmt in Klasse 5 und 6 jeweils an zwei Förder-Forder-Modulen teil. In Klasse 5 gibt es ein einstündiges und ein zweistündiges Modulband. In Klasse 6 gibt es zwei einstündige Modulbänder. Die zwei Modulbänder ermöglichen individuelle Modulkombinationen.
Im ersten Quartal des 5. Schuljahres werden die zwei Stunden des Modulbandes 1 als Übungsstunden im Rahmen des Konzeptes „Lern- und Arbeitstechniken“ genutzt. In diesen Stunden vermittelt einer der beiden Klassenlehrer den Kindern grundlegende Lern- und Arbeitstechniken und fachspezifische Arbeitsmethoden und knüpft damit sinnvoll an die Methodenschulung der Einführungswoche an.

Modulband 1 (Jg 5 und 6)
(2-stündig in Jahrgang 5, beginnend mit dem 2. Quartal; 1-stündig in Jahrgang 6)
LRS-Kurs
Forscherprojekt
(Forderkurs MINT)
Fit für Deutsch
(Förderkurs Deutsch)
Kreativwerkstatt
(Forderkurs Kunst)
Fit für Mathe
(Förderkurs Mathematik)
Mathewerkstatt
(Forderkurs)
Fit für Englisch
(Förderkurs Englisch)
sonderpädagogischer Förderkurs
Literaturwerkstatt Deutsch
(Forderkurs)
Konzentrationstraining
Literaturwerkstatt Englisch
(Forderkurs)
Modulband 2 (Jg 5 und 6)
(1-stündig in Jahrgang 5, beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr; 1-stündig in Jahrgang 6)
Fit für Deutsch
(Förderkurs Deutsch)
Literaturwerkstatt Englisch
(Forderkurs)
Fit für Mathe
(Förderkurs Mathematik)
Mathewerkstatt
(Forderkurs)
Fit für Englisch
(Förderkurs Englisch)
Musikwerkstatt
(Forderkurs)
Sportförderung
(Förderunterricht)
sonderpädagogischer Förderkurs
Literaturwerkstatt Deutsch
(Forderkurs)
Selbstbewusstseinstraining


Im Jahrgang 7 wird im ersten Halbjahr eine Förderstunde als „Informationstechnologische Grundbildung Deutsch (IGD)“ durchgeführt. Im zweiten Schulhalbjahr wechselt dies zur „Informationstechnologischen Grundbildung Mathematik (IGM)“.
Die zweite Einzelstunde wird als einstündiges Modulband durchgeführt. Folgende Kurse ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine passgenaue Förderung:
Modulband Jg7
(1-stündig)
LRS-Kurs
Fit für Mathe
(Förderkurs Mathematik)
Fit für Deutsch
(Förderkurs Deutsch)
Mathewerkstatt
(Forderkurs Mathematik)
Literaturwerkstatt Deutsch
(Forderkurs)
Kreativwerkstatt Kunst
(Forderkurs Kunst)
Fit für Englisch
(Förderkurs Englisch)
Forscherprojekt MINT
(Forderkurs MINT)
Literaturwerkstatt Englisch
(Forderkurs)
sonderpädagogischer Förderkurs
Zielsetzungen:
- Die Einrichtung der verschiedenen Förder- und Forderkurse richtet sich nach den Bedürfnissen der Schüler. Dazu findet zu Beginn der Klasse 5 eine ausführliche Diagnostik statt.
- Es gilt das Prinzip „Fördern vor Fordern!“ – Ein Schüler, der in einem Fach Förderung benötigt, erhält diese, auch wenn er aufgrund guter Fähigkeiten in anderen Fächern gefordert werden könnte.
- Für leistungsstärkere Schüler, die keine konkrete Förderung benötigen, gibt es fachlich breit gestreute Forder-Angebote.
- Die Elternwünsche zur Förderung bzw. Forderung werden zu Beginn des 5. Schuljahres erhoben.
- Für Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gibt es spezielle Angebote, die ihrem Förderschwerpunkt entsprechen.
Die Zuweisung und die Teilnahme an den Modulen werden auf dem Zeugnis dokumentiert.
Der „sonderpädagogische Förderkurs“ wird durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet, das „Konzentrationstraining“ und das „Selbstbewusstseinstraining“ werden von den sozialpädagogischen Fachkräften unserer Schule übernommen.

Förderverein


Die Schule hat einen Förderverein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, verschiedene schulische Projekte – die auch Ihrem Kind zugute kommen - finanziell zu unterstützen. Der Förderverein freut sich über jedes neue Mitglied. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 12 €. Bei Fragen zum Förderverein wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden Herrn Dr. Peters. Eine Nachricht kann über unser Sekretariat oder per Mail weitergeleitet werden. Die Mailadresse finden Sie auf der Schulhomepage unter „Kontakte“.

Ganztag

Hinter diesem Sammelbegriff verbergen sich verschiedene Angebote der Schule wie Arbeitsgemeinschaften, „Offene Angebote“ (Gestaltung der einstündigen Mittagspause), Förder- und Forderunterricht und die ASK-Stunden.
Handys und andere digitale Kommunikationsmedien
Um Ihre Kinder vor gewaltverherrlichenden Videos etc. zu schützen ist die Benutzung von Handys, MP3-Playern und anderen digitalen Kommunikationsmedien auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Werden diese Geräte gesichtet, werden Sie von den Lehrkräften eingezogen und im Sekretariatstresor gelagert. Sie als Eltern werden in diesem Fall umgehend schriftlich von uns benachrichtigt und können das Gerät im Sekretariat unserer Schule gegen eine Unterschrift wieder in Empfang nehmen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie persönlich vorbeikommen.

Hausaufgaben

Neben der Arbeit in den ASK müssen auch an unserer Schule in einem bestimmten Umfang Hausaufgaben erledigt werden.
In den unteren Jahrgangsstufen ist der Umfang noch relativ gering (z. B. Vokabellernen für Englisch, Material besorgen, Wiederholen/Vertiefen von Unterrichtsinhalten, Anfertigung von kleinen Referaten....). Dennoch sollten Sie auch hier schon regelmäßige Zeiten zur Bearbeitung zu Hause mit Ihrem Kind vereinbaren.
In den höheren Jahrgangsstufen nimmt der Umfang der zu Hause zu bearbeitenden Aufgaben zu.
Grundsätze und Regelungen zum Thema Hausaufgaben sind im Hausaufgabenkonzept unserer Schule auf der Homepage veröffentlicht.

Homepage unserer Schule

Auf unserer Homepage www.gesamtschule-wesel.de können Sie sich jederzeit über aktuelle Veränderungen, den jeweiligen Speiseplan unserer Mensa, Ergebnisse aus dem Unterricht, Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer, über Sonderveranstaltungen und vieles mehr informieren. Wir aktualisieren die Seiten regelmäßig, so dass Sie nach einem Besuch der Homepage immer davon ausgehen können, umfassend aktuell informiert zu sein.

Klassenarbeiten

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden in den unteren Jahrgängen 6 Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben (ab Klasse 6 werden 4 bzw. 5 Klassenarbeiten pro Schuljahr auch im Fach des Wahlpflichtbereiches geschrieben).
Grundsätzlich dürfen nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche und nur eine am Tag geschrieben werden.

Klassenfahrten

Die Gestaltung von Wandertagen, Unterrichtsgängen und Klassenfahrten, werden auf den Klassenpflegschaftssitzungen erörtert. Dort wird auch beschlossen,
welche Kostenobergrenze für Wandertage innerhalb des jeweiligen Schuljahres nicht überschritten werden darf. Die Kostenobergrenzen für Klassenfahrten wurden von der Schulkonferenz festgelegt. Diese können Sie im „Fahrtenprogramm – Grundsätze für Klassenfahrten“ nachlesen.

Klassenpflegschaft

Auf den Elternabenden, den sogenannten Klassenpflegschaftssitzungen, beraten Eltern und Lehrer über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der jeweiligen Klasse. So erfolgt z. B. eine Beratung zu folgenden Themen:
- Unterrichtsinhalte,
- Hausaufgaben
- Gestaltung von Klassenfahrten und Wandertagen
- Bewältigung von Erziehungsaufgaben.
Durch Ihre regelmäßige Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung der Klassengemeinschaft und des Schullebens zu beteiligen. Auf diese Weise kann auch Ihr Kind feststellen, dass Sie die schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes für wichtig halten. Deshalb gehen wir davon aus, dass zumindest ein Elternteil regelmäßig an den Klassenpflegschaftssitzungen teilnimmt. Alle Klassenpflegschaften tagen in den Klassenräumen der jeweiligen Klasse.
Kosten für Hauswirtschaft und Technik
Im Lernbereich Arbeitslehre werden zusätzliche Kosten fällig, wenn Ihre Kinder im Technikunterricht Dinge herstellen, die sie mit nach Hause nehmen können oder wenn im Fach Hauswirtschaft Nahrungsmittel gekauft werden müssen. Dieses Geld sammeln die jeweiligen Fachlehrkräfte bei Bedarf ein.

Mittagessen

Montags, mittwochs und donnerstags kann Ihr Kind an unserer Schule in der Mensa ein frisch zubereitetes Mittagessen einnehmen. Hierzu müssen Sie Ihr Kind beim Mensabetreiber registrieren lassen. Ihr Kind erhält dann einen Chip, den Sie per Überweisungen aufladen können. Der Mensabetreiber bittet darum, das Essen möglichst via Internet spätestens am Vortag zu bestellen. Ist dies nicht möglich, kann Ihr Kind mit dem Chip in der Schule auch am jeweiligen Tag bis 10.00 Uhr ein Essen am Terminal bestellen. Selbstverständlich informieren die Klassenleitungen Sie über das Verfahren auf den Klassenpflegschafts-sitzungen. Eine Kurzanleitung zum Anmeldeverfahren der Mensa und zum Vorgang der Essensbestellung finden Sie auf der Homepage unserer Schule.
Weseler Schüler, die mittags zu Hause essen, erhalten auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Erlaubnis, dafür das Schulgelände in der Mittagspause verlassen zu dürfen. Diese Erlaubnis gilt nur für den direkten Weg.
Alle Schüler unserer Schule, deren Eltern Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (nach SGB II) oder von Sozialhilfe (nach SGB XXII) sind, haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in unserer Mensa. Bitte legen Sie in diesem Falle den Leistungsbescheid beim Team „Schule und Sport im Rathaus der Stadt Wesel) vor. Das Team veranlasst dann, dass der Chip Ihres Kindes aufgeladen wird.



Ordnungsdienste

In bestimmten Bereichen helfen die Schüler mit, die Schule sauber zu halten.
So ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jede Klasse einen Klassendienst eingerichtet hat (Fegen, Tafelputzen, Jahrgangsflur säubern). Der Ordnungsdienst ist von jedem Kind zu übernehmen.

Schülerausweis

Der Ausweis wird an die Schüler des 5. Jahrgangs kostenlos ausgegeben.
Bei Verlust des Schülerausweises stellt das Sekretariat einen neuen Ausweis gegen eine Gebühr von 5 Euro aus.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, dass Ihr Kind mittags das Schulgelände verlassen darf, um zu Hause essen zu können, wird die Erlaubnis durch einen Aufkleber auf dem Schülerausweis kenntlich gemacht. Sie erhalten diesen Aufkleber zusammen mit der Genehmigung per Post zugeschickt. Bitte bringen Sie den Aufkleber auf der Rückseite des Schülerausweises an. Diese Erlaubnis gilt immer für ein Schuljahr.

Schulbücher

Das Schulgesetz schreibt vor, dass Sie als Erziehungsberechtigte etwa ein Drittel der anfallenden Kosten pro Schuljahr selbst tragen müssen.
Gegen Ende eines jeden Schuljahres werden Sie rechtzeitig darüber informiert, welches Schulbuch von Ihnen angeschafft werden muss.
Einen Teil der Schulbücher erhalten Sie für Ihr Kind leihweise. Diese Schulbücher sind sorgfältig zu behandeln und müssen am Ende des Jahres zurückgegeben werden. Jedes Schulbuch ist mit einem von Ihnen gekauften Schutzumschlag zu versehen. Schulbücher, die beschädigt zurückgegeben werden oder sogar verloren gegangen sind, sind von Ihnen als Eltern zu ersetzen.
Empfänger von Sozialhilfe (nach SGB XXII) sind vom Eigenanteil bei Schulbüchern befreit. In diesem Fall übernimmt die Stadt Wesel die Bezahlung der Bücher. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweils letzte Sozialhilfebescheid jährlich vor Beginn der Sommerferien der Stadtverwaltung, Team Schule und Sport, vorgelegt wird.

Schulbuchtauschbörse

Gegen Ende des Schuljahres organisiert die Schulpflegschaft in Zusammenarbeit mit der Schulleitung eine Schulbuchtauschbörse.
Dort können Schüler ihre gebrauchten Schulbücher zu günstigen Preisen weiterverkaufen an Schüler, die diese Bücher im nächsten Schuljahr als Eigenanteil beschaffen müssen.
Sie erhalten als Eltern hierzu rechtzeitig schriftliche Informationen von uns.

Schulleitungsteam

In allen schulischen Belangen steht Ihnen neben den Klassen- und Fachlehrkräften auch das Schulleitungsteam gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie jedoch über das Sekretariat immer vorher einen Termin mit uns!
Schulleiterin: Frau Tanja Menninghaus
stellv. Schulleiterin: Frau Ulrike Teichmann
Didaktischer Leiter: Herr Sebastian Eumann
Abteilungsleiterin I (Klassen 5 und 6): Frau Carla Fischer
Abteilungsleiterin II (Klassen 7 und 8): Frau Pia Westemeyer
Abteilungsleiterin III (Klassen 9 und 10): Frau Roswitha Mack
Abteilungsleiter IV (gymnasiale Oberstufe): Herr Veit Krickmeyer
Koordinator für Inklusion: Herr Daniel Scholz

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft auf der Ebene der Schule. In der Schulpflegschaft beraten die gewählten Klassenpflegschaftsvertreter wichtige, die Eltern betreffende Angelegenheiten der Schule. Die Schulpflegschaft entsendet Mitglieder in die Schulkonferenz, als beratende Mitglieder in die Fachkonferenzen und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
Auf der Internetseite des Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de können Sie die genauen Aufgaben der Schulpflegschaft und der anderen schulischen Gremien nachlesen.
Die Mitglieder des Schulpflegschaftsteams sowie der Gremien unserer Schule können Sie unserer Homepage entnehmen. Eine Nachricht an die Schulpflegschaft kann über unser Sekretariat oder per Mail weitergeleitet werden. Die Mailadresse finden Sie auf der Schulhomepage unter „Kontakte“.

Schulunfälle

Im Falle eines Schulunfalls benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Die Sekretärinnen oder die Klassenleitungen nehmen den Unfallhergang auf und leiten die Informationen an entsprechende Stellen weiter.
Sekretariate
Im Sekretariat arbeiten Frau Driesen, Frau Buschmann, Frau Heger, Frau Kösters und Frau Moshövel.
Das Sekretariat ist in der Regel Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt, am Dienstag schließt das Sekretariat um 14.30 Uhr und am Freitag um 15.00 Uhr. Außerhalb der Dienstzeiten kann die E-Mail-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) genutzt werden.
Schüler können sich täglich während der großen Pausen und während der Mittagspause, in Notfällen natürlich während des gesamten Schultages, an unser Sekretariat wenden.
Sozialhilfe (SGB XXII), Hartz IV (SGB II) und das Paket „Bildung und Teilhabe“
Neben den o.g. Kostenübernahmemöglichkeiten beim Mittagsessen und den Schulbüchern, übernimmt das Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in der Regel auch Kosten für Klassenfahrten, sofern bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten sind.
Sollte es bei finanziellen Fragen, die die Schule betreffen, Probleme geben, so können Sie sich vertrauensvoll auch an den Förderverein (s.o.) oder die Klassenleitung Ihres Kindes wenden. Die Kräfte für Sozialpädagogik stehen Ihnen in diesem Bereich ebenfalls gern zur Seite.

Sprechstunden der Lehrkräfte

Wenn Sie einen Lehrer unserer Schule sprechen möchten, finden Sie auf der Homepage die Sprechzeiten sämtlicher Lehrkräfte.
Bitte melden Sie sich telefonisch in unserem Sekretariat zur Sprechstunde an. Die Sekretärinnen leiten Ihren Wunsch an die Lehrkraft weiter. Diese setzt sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Gesprächstermin.
Ohne Anmeldung sind die Lehrkräfte unserer Schule leider nicht zu sprechen, da sie sonst u.U. für Vertretungsunterricht eingesetzt werden.

SV


Die Schülervertretung (SV) unserer Schule besteht aus den gewählten Klassen- und Jahrgangsstufensprechern. Sie wählen aus ihrem Kreis den Schulsprecher und seine Stellvertreter sowie aus dem Kreis der Lehrer drei SV-Verbindungslehrer. Genau wie die Elternvertreter sind sie beteiligt an der Schulentwicklung und diskutieren in ihrem Gremium Dinge, die sie als Schüler betreffen.

Taschenrechner

Taschenrechner werden bis zur Jahrgangsstufe 7 im Unterricht nicht eingesetzt. Bitte verzichten Sie deshalb vor diesem Zeitpunkt auf eine Anschaffung.
Es hat sich im Unterricht als sehr hilfreich erwiesen, wenn alle Schüler über identische Taschenrechner verfügen. Bitte nehmen Sie deshalb den Kauf eines Taschenrechners erst dann vor, wenn Sie von Seiten der Schule über den erwünschten Rechnertyp schriftlich informiert worden sind.

Telefonliste der Klasse

Es hat sich als sehr zweckmäßig erwiesen, wenn Sie als Eltern eine Telefonliste der Klasse zur Verfügung haben. Aus Datenschutzgründen darf die Schule diese Liste jedoch nicht herausgeben, selbst dann nicht, wenn alle Eltern ihr Einverständnis gegeben hätten. Es ist jedoch möglich und ratsam, dass die Klassenpflegschaftsvorsitzenden nach Einverständniserklärung der Eltern eine solche Liste erstellen und klassenintern veröffentlichen.

Terminplan der Schule

Die wichtigsten schulischen Termine erhalten Sie über den Schulleitungsbrief. Dieser erscheint i. d. R. ein- bis zweimal im Schulhalbjahr und wird per Mail an alle Eltern versendet. Sollten Sie Ihre Mailadresse noch nicht bei der Anmeldung hinterlegt haben, holen Sie dies bitte im Sekretariat nach.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich im Internet über unsere schulischen Termine zu informieren.
Vertrauensausschuss
Sollte es schwerwiegende Probleme oder Beschwerden geben, die weder mit Hilfe der Klassenleitung noch mit Hilfe der Schulleitungsmitglieder behoben werden können, kann der Vertrauensausschuss unserer Schule weiterhelfen. Die Schulkonferenz hat diesen Ausschuss mit Mitgliedern aller am Schulleben beteiligten Gruppen, also einem Lehrer, einem Elternvertreter und einem Schüler, besetzt. Der Ausschuss hilft zu vermitteln und kann über die Schulleiterin angerufen werden.

Verlassen des Schulgeländes


Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) dürfen den Schulhof während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Bitte wirken Sie auf Ihr Kind entsprechend ein, da es im Falle der Zuwiderhandlung den Versicherungsschutz verliert! Eine Ausnahme besteht für die Schüler, die in der Mittagspause auf Antrag der Eltern nach Hause gehen dürfen (siehe Mittagessen/M-Aufkleber).
Die Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 7 dürfen in der Mittagsfreizeit das Schulgelände verlassen, wenn Sie als Eltern zugestimmt haben. Die Zustimmung wird ab Klasse 7 über die Klassenleitung eingeholt und gilt widerruflich für die gesamte weitere Schulzeit.

Wandertage


An bis zu drei Tagen im Schuljahr kann die Klasse Ihres Kindes etwas gemeinsam unternehmen: Eine Wanderung in die nähere Umgebung der Schule, eine Bus- oder Zugreise in ein Museum oder beispielsweise eine Exkursion in den Archäologischen Park nach Xanten. Tage, an denen im laufenden Schuljahr ein solcher Wandertag möglich ist, sind im Terminplan als „Wandermöglichkeit“ gekennzeichnet.

 

Wesel, im Mai 2022
Tanja Menninghaus
Schulleiterin

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