Schulsozialarbeit - Gesamtschule am Lauerhaas

 

 

Konzeption der Schulsozialarbeit

an der Gesamtschule Am Lauerhaas

 

Inhalt:

1.           Einleitung

2.           Rahmenbedingungen

3.           Grundsätze von Schulsozialarbeit am Lauerhaas

4.           Zielgruppen der Schulsozialarbeit am Lauerhaas

5.           Methoden der Schulsozialarbeit am Lauerhaas

6.           Angebote und Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit am Lauerhaas

7.           Kontaktaufnahme

 

 

Wesel, im März 2017

1.       Einleitung

Die Schulsozialarbeit ist fester Bestandteil des Schulprogramms der Gesamtschule Am Lauerhaas. Das Tätigkeitsfeld der Schulsozialarbeit hat sich als besonders intensive und wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt. Beide Seiten bringen als gleichberechtigte und fachkundige Partner ihre Stärken und Kompetenzen in die Entwicklung und Umsetzung von Schulsozialarbeit ein. Ziel ist es, eine ganzheitliche Lern- und Lebenskultur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Schulen zu schaffen, die auf einem umfassenden und ganzheitlichen Bildungsverständnis und einer guten Zusammenarbeit fußt.

Das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit variiert von Schule zu Schule, wobei eine einheitliche Haltung und die Professionalität innerhalb der Angebote und Arbeitsweisen allen Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern gemein ist. Dieses Konzept konkretisiert die Methoden, Aufgabenfelder und Ausgestaltungen der Sozialen Arbeit vor diesem Hintergrund und passt sie an die Gegebenheiten und Schwerpunkte unserer Schule an.

2.       Rahmenbedingungen

Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder der Schulsozialarbeit an Gesamtschulen in NRW wird durch den Runderlass des Kultusministers vom 22.01.19.91 – BASS 21 – 13 Nr. 6 geregelt. Dieser Erlass verdeutlicht ein umfangreiches und vielseitiges Arbeitsgebiet. Die Gesamtschule Am Lauerhaas ist seit dem Schuljahr 2016/2017 im Jahrgang 5 aufsteigend 8-zügig, die Jahrgänge 6 – 10 zurzeit 5-zügig, so dass die Schule jetzt 1200 Schülerinnen und Schüler beheimatet. Bislang steht der Schule nur eine Stelle für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Um weitere  Aufgabenfelder von Schulsozialarbeit, die im o.g. Erlass geregelt sind,  abdecken zu können, wäre es hilfreich eine weitere Stelle hierfür zu schaffen.

Bisher bilden die Beratungslehrerin der Abteilung I ( Jahrgänge 5 – 7) , die Beratungslehrerin der Abteilung II (Jahrgänge 8 – 10) , die Sozialpädagogin und jeweils eine Lehrerin und ein Lehrer aus dem Fair-geht-vor-Team ein Beratungsteam, das sich einmal in der Woche zu einer Beratungskonferenz (BKO) trifft. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht, wichtige Informationen weitergegeben und über die Inhalte der Beratung besprochen. Die Fachkräfte aus dem Fair-geht-vor-Team kümmern sich ausschließlich um die Mobbingprävention und -intervention.





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