Hausaufgabenkonzept - Gesamtschule am Lauerhaas



Die Grundlage für dieses Konzept bildet der Hausaufgabenerlass des Schulministeriums in der jeweils gültigen Fassung (vgl. BASS 12 – 31 Nr. 1).

Folgende Aspekte müssen im Zusammenhang mit Hausaufgaben berücksichtigt
werden:

1. Grundsätzliches zu den Hausaufgaben:

  • Hausaufgaben  ergänzen  den  Unterricht,  führen  ihn  fort  oder  bereiten ihn  vor,  d.h.  sie  dienen  der  Wiederholung,  der  Vertiefung  oder  der Anwendung.
  • Sie  stehen  in  einem  sinnvollen  Zusammenhang  mit  dem  Unterricht, müssen aus ihm erwachsen und wieder zu ihm zurückführen.
  • Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse.
  • Der Sinn und das pädagogische Ziel  von Hausaufgaben müssen nicht nur vorhanden, sondern für alle Beteiligten transparent sein.
  • Hausaufgaben  sollten  durchaus  auch  in  differenzierter  Form  gestellt werden. Das kommt den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entgegen.


2. Hausaufgabenzeiten

  • Für die Erledigung der Hausaufgaben stehen den Klassen 5 bis 10 die Arbeitsstunden bei der Klassenleitung (ASK) zur Verfügung.
  • Die Klassenlehrer strukturieren die ASK nach dem 4-Phasen-Modell:

 

 

 

 

 

  • Neben den Hausaufgaben müssen Vokabeln täglich gelernt werden.
  • An Langtagen geben wir keine Hausaufgaben für den nächsten Tag auf, wenn  keine  ASK  mehr  zur  Verfügung  steht.  Über  einen  einzelnen Feiertag werden keine Hausaufgaben erteilt. Ist der Feiertag an einen Brückentag oder ein Wochenende angebunden, können Hausaufgaben aufgegeben werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die an AGs teilnehmen, haben keine Hausaufgaben für den nächsten Tag, wenn vor der AG keine ASK mehr zur Verfügung steht. Schülerinnen und Schüler, die keine AG gewählt haben, müssen selbstverständlich die Hausaufgaben erledigen.
  • Für  Dienstagnachmittage  und  das  Wochenende  gelten  die  im  Erlass geregelten Zeiten:
  1. Für die Jahrgänge 5 und 6 maximal 90 Minuten für alle Fächer.
  2. Für die Jahrgänge 7 bis 10 maximal 120 Minuten für alle Fächer.
  3. Für dieJahrgänge EF, Q1 und Q2 gibt es keine zeitliche Begrenzung.

 

 

3. Regeln für die Schülerinnen und Schüler

  • Die  Schülerinnen  und  Schüler  notieren  die  Hausaufgaben.  In  den Jahrgängen 5 bis 7 nutzen sie hierfür verbindlich das Hausaufgabenheft der  Schule.  Ab  Jahrgang  8  sollten  sie  weiterhin  Hausaufgabenhefte nutzen, die Einträge werden aber grundsätzlich nicht mehr überprüft.
  • Alle Schülerinnen und Schüler fertigen die Hausaufgaben termingerecht, vollständig und sauber an.
  • Nicht  erledigte  oder  unvollständig  angefertigte  Hausaufgaben  zeigen die Schülerinnen und Schüler der Lehrkraft zu Beginn der Hausaufgabenbesprechung unaufgefordert an.

 

 

4. Regeln für die Lehrerinnen und Lehrer

  • Die Lehrerinnen und Lehrer wählen klare und eindeutige Formulierungen für die Aufgabenstellungen.
  • Die  Lehrerinnen  und  Lehrer  erklären  die  Hausaufgaben  ausführlich, kontrollieren und verwenden sie im folgenden Unterricht. Sonst können sie entfallen.
  • Die  Lehrkräfte  verpflichten  sich,  die  Hausaufgaben  an  der  Tafel  zu notieren.  Dies  kann  auch  die  Seitentafel  sein,  die  in  vielen  Klassen vorhanden ist.
  • In den Jahrgängen 5 bis 7 kontrollieren die Lehrkräfte soweit möglich, dass die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft eingetragen haben.

 

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