Hausaufgabenkonzept - Gesamtschule am Lauerhaas
Die Grundlage für dieses Konzept bildet der Hausaufgabenerlass des Schulministeriums in der jeweils gültigen Fassung (vgl. BASS 12 – 31 Nr. 1).
Folgende Aspekte müssen im Zusammenhang mit Hausaufgaben berücksichtigt
werden:
1. Grundsätzliches zu den Hausaufgaben:
- Hausaufgaben ergänzen den Unterricht, führen ihn fort oder bereiten ihn vor, d.h. sie dienen der Wiederholung, der Vertiefung oder der Anwendung.
- Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht, müssen aus ihm erwachsen und wieder zu ihm zurückführen.
- Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse.
- Der Sinn und das pädagogische Ziel von Hausaufgaben müssen nicht nur vorhanden, sondern für alle Beteiligten transparent sein.
- Hausaufgaben sollten durchaus auch in differenzierter Form gestellt werden. Das kommt den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entgegen.
2. Hausaufgabenzeiten
- Für die Erledigung der Hausaufgaben stehen den Klassen 5 bis 10 die Arbeitsstunden bei der Klassenleitung (ASK) zur Verfügung.
- Die Klassenlehrer strukturieren die ASK nach dem 4-Phasen-Modell:
- Neben den Hausaufgaben müssen Vokabeln täglich gelernt werden.
- An Langtagen geben wir keine Hausaufgaben für den nächsten Tag auf, wenn keine ASK mehr zur Verfügung steht. Über einen einzelnen Feiertag werden keine Hausaufgaben erteilt. Ist der Feiertag an einen Brückentag oder ein Wochenende angebunden, können Hausaufgaben aufgegeben werden.
- Schülerinnen und Schüler, die an AGs teilnehmen, haben keine Hausaufgaben für den nächsten Tag, wenn vor der AG keine ASK mehr zur Verfügung steht. Schülerinnen und Schüler, die keine AG gewählt haben, müssen selbstverständlich die Hausaufgaben erledigen.
- Für Dienstagnachmittage und das Wochenende gelten die im Erlass geregelten Zeiten:
- Für die Jahrgänge 5 und 6 maximal 90 Minuten für alle Fächer.
- Für die Jahrgänge 7 bis 10 maximal 120 Minuten für alle Fächer.
- Für dieJahrgänge EF, Q1 und Q2 gibt es keine zeitliche Begrenzung.
3. Regeln für die Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler notieren die Hausaufgaben. In den Jahrgängen 5 bis 7 nutzen sie hierfür verbindlich das Hausaufgabenheft der Schule. Ab Jahrgang 8 sollten sie weiterhin Hausaufgabenhefte nutzen, die Einträge werden aber grundsätzlich nicht mehr überprüft.
- Alle Schülerinnen und Schüler fertigen die Hausaufgaben termingerecht, vollständig und sauber an.
- Nicht erledigte oder unvollständig angefertigte Hausaufgaben zeigen die Schülerinnen und Schüler der Lehrkraft zu Beginn der Hausaufgabenbesprechung unaufgefordert an.
4. Regeln für die Lehrerinnen und Lehrer
- Die Lehrerinnen und Lehrer wählen klare und eindeutige Formulierungen für die Aufgabenstellungen.
- Die Lehrerinnen und Lehrer erklären die Hausaufgaben ausführlich, kontrollieren und verwenden sie im folgenden Unterricht. Sonst können sie entfallen.
- Die Lehrkräfte verpflichten sich, die Hausaufgaben an der Tafel zu notieren. Dies kann auch die Seitentafel sein, die in vielen Klassen vorhanden ist.
- In den Jahrgängen 5 bis 7 kontrollieren die Lehrkräfte soweit möglich, dass die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft eingetragen haben.