Inklusionskonzept - Gesamtschule am Lauerhaas
Das Inklusionskonzept als PDF-Datei finden sie hier.
Inhalt
1. Grundlagen der Arbeit als Schule des Gemeinsamen Lernens
2. Rahmenbedingungen
2.1 Arbeiten in den Schwerpunktklassen mit zieldifferenter Förderung
2.2 Zielgleiches Arbeiten in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens
2.3 Förderpläne
2.4 Nachteilsausgleich
2.5 Pädagogische Assistenzkräfte im Gemeinsamen Lernen
2.6 Räumliche Voraussetzungen
2.7 Lehr- und Lernmaterialien
3. Pädagogische Ziele
3.1 Helfersysteme
3.2 Elternberatung
3.3 Berufliche Orientierung und Kontakte zu weiterführenden Einrichtungen
3.4 Leistungsbewertung
3.5 Fachkonferenz Sonderpädagogik
4. Schwerpunktsetzungen bei den Unterrichtsinhalten
4.1 Kernfächer (Deutsch, Mathematik)
4.2 Fremdsprachenunterricht (Englisch)
4.3 Weitere Fächer (KU, SP, GL, WP, BI, PH, CH)
5. Qualifizierung der Lehrkräfte
6. Evaluation und Weiterentwicklung dieses Konzeptes
7. Anhang
7.1 Zuständigkeiten
7.2 Verfahrensablauf Förderplan und Nachteilsausgleich
7.3 Verfahrensablauf Textzeugnisse
7.4 Aufgabenbeschreibung Mitarbeitende im freiwilligen sozialen Jahr
1. Grundlagen der Arbeit als Schule des Gemeinsamen Lernens
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterschrift unter die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet, allen Menschen barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens zu ermöglichen. Diese Anforderungen gelten in besonderem Maße für Erziehung und Unterricht in der Schule. |
Anforderungen nach Unterzeichnung der Behindertenrechts-konvention |
Die konsequente Umsetzung der inklusiven Idee in unserer Schule gemäß unserem Schulmotto „Es ist normal, verschieden zu sein“ erfordert einen ganzheitlichen Blick auf jeden einzelnen Menschen, der am Lauerhaas lebt und arbeitet. In unserem Schulprogramm ist der Leitsatz „Wir gestalten ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen“ festgeschrieben. Wir gehen also davon aus, dass jeder Schüler und jede Schülerin unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung einen individuellen Blick auf seine Fähigkeiten und Fertigkeiten verdient und somit einen Anspruch auf tatsächliche individuelle Förderung hat. Somit verstehen wir die Umsetzung der Inklusion in Form des Gemeinsamen Lernens lediglich als konsequente Umsetzung einer individuellen Förderung für alle unsere Schülerinnen und Schüler. |
„Es ist normal, verschieden zu sein“ |
In unserem Schulprogramm haben wir durch entsprechende Leitziele Vorgaben für das Gemeinsame Lernen am Lauerhaas festgelegt: · Wir nehmen jeden Menschen in seiner Individualität wahr und schätzen ihn wert. · Wir machen den Umgang mit Behinderungen zu einem selbstverständlichen Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. · Wir führen sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens durch. · Wir sorgen für praktikable, organisatorische Rahmen-bedingungen, damit Inklusion gewinnbringend möglich ist. · Wir nutzen das Fachwissen aller an der Inklusion Beteiligten durch einen regelmäßigen Austausch. · Wir arbeiten mit den örtlichen Förderschulen zusammen. Das vorliegende Konzept konkretisiert und systematisiert den Ablauf des Gemeinsamen Lernens am Lauerhaas. Es legt Grundsätze und Verfahrensweisen fest, um unseren schulprogrammatischen Standards gerecht zu werden. |
Inklusion als fester Bestandteil unseres Schulprogramms |
Unsere Schule ist seit dem Jahr 1996 im Bereich Inklusion tätig. Inklusion ist im Laufe der Jahre zu einem Grundbaustein unserer schulischen Arbeit, zur Normalität geworden. Im schulischen Alltag wird eine Behinderung nicht als etwas Besonderes angesehen, so dass alle am Schulleben Beteiligten erleben, wie man rücksichtsvoll, aber nicht stigmatisierend damit umgehen kann. Inzwischen nehmen wir jährlich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Als Schule des Gemeinsamen Lernens haben wir uns besonders den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ und „Hören und Kommunikation“ zugewandt. |
Inklusive Erfahrung seit 1996 |
Alle unsere Klassen sind Gruppen des Gemeinsamen Lernens, was bedeutet, dass zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler in jede unserer Klassen aufgenommen werden können. Dies betrifft die Förderschwerpunkte „Sprache“, „Hören und Kommunikation“, „Sehen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „körperlich-motorische Entwicklung“. |
Klassen des Gemeinsamen Lernens |
Zieldifferent lernende Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ arbeiten gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler ohne eine Beeinträchtigung bei uns in sogenannten Schwerpunktklassen. |
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2. Rahmenbedingungen
2.1 Arbeiten in Schwerpunktklassen mit zieldifferenter Förderung |
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Die Schwerpunktklassen bieten insgesamt 25 Plätze, bis zu sieben Plätze können mit Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf besetzt werden. |
Schwerpunkt-klassen |
Das Klassenleitungsteam dieser Klassen besteht – wie bei allen anderen Klassen auch - aus zwei Lehrkräften. Beide sind verantwortlich für die gesamte Klasse. Wichtig ist es, dass beide Lehrkräfte die Klasse im Team leiten. Hierfür sind eine enge Zusammenarbeit und die gemeinsame Planung pädagogischer Maßnahmen und Unterrichtsinhalte zwingend notwendig. Die Gelegenheit hierzu bieten Teamstunden, die von der Organisationsleitung unserer Schule in den Stundenplan eingebunden werden. Auch die Lehrkräfte für Sonderpädagogik werden als Klassenleitungen im Team mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule eingesetzt. Mindestens eine Schwerpunktklasse jedes Jahrgangs soll eine Lehrkraft für Sonderpädagogik im Klassenleitungsteam haben. |
Klassenleitung |
Die Arbeit in den Jahrgangsteams der Fachkolleginnen und –kollegen sichert, dass Schwerpunktklassen die gleichen Lernziele erreichen wie die Parallelklassen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass sich das Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung nicht von dem der parallelen Gruppen unterscheidet. |
Vergleichbarkeit der Leistungen mit parallelen Lerngruppen |
Umsetzung in der Praxis Aufgaben der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den Schwerpunktklassen |
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Ist die Lehrkraft für Sonderpädagogik Teil des Klassenleitungsteams, verabreden die beiden Lehrkräfte, wie in jeder anderen Klasse auch, die Aufgabenverteilung. Dies betrifft alle Klassengeschäfte. Darüber hinaus gibt es für die sonderpädagogische Lehrkraft in jeder Schwerpunktklasse weitere Aufgaben:
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Aufgabenbereich Sonderpädagogik |
2.2 Zielgleiches Arbeiten in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens |
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Die Klassenführung in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens übernehmen die Kolleginnen und Kollegen der Gesamtschule. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen kommen unterstützend und beratend in den Unterricht. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass sich der Einsatz auf die Beratung der Gesamtschullehrkraft beschränkt. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sollen echter Teil des Gesamtschulkollegiums sein, also im Stellenkapitel der Gesamtschule geführt werden, und mit ihrer kompletten Stundenzahl an unserer Schule arbeiten. Dies erleichtert die Informationsweitergabe und die gegenseitige fachliche Beratung. |
Klassenleitung |
Aufgaben der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in den weiteren Klassen des Gemeinsames Lernens |
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Im Unterschied zu den Schwerpunktklassen sind die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im zielgleichen Gemeinsamen Lernen nur mit relativ wenigen Stunden in den Klassen, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Ihre Aufgaben umfassen daher nur im Einzelfall und nach Absprache organisatorische Bereiche. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt hier vor allem im beratenden und unterstützenden Bereich. Hierzu gehören:
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Aufgabenbereich Sonderpädagogik |
Aufgaben der Gesamtschullehrkräfte |
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Aufgabenbereich Gesamtschul-lehrkräfte |
2.3 Förderpläne |
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Für alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden individuelle Förderpläne erstellt. Dabei liegt die Federführung bei der sonderpädagogischen Lehrkraft. Erstellt wird der Förderplan im Klassenteam unter Einbezug aller Fachlehrkräfte, die die Schülerin bzw. den Schüler unterrichten. Die Förderpläne beziehen sich auf die aktuell vorrangigen Unterstützungsbedarfe in allen Förderschwerpunkten und dienen der Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen. Der Förderplan enthält Ziele aus den Entwicklungsbereichen und ausgewählten Unterrichtsfächern. Die Ziele aus den Unterrichtsfächern orientieren sich dabei an den kompetenzorientierten Lehrplänen der Gesamtschule. Der Förderplan wird im schuleigenen Formular dokumentiert und besteht aus insgesamt vier Teilen. Teil eins gibt Auskunft über die individuellen Daten. Der zweite Teil bezieht sich auf die entwicklungsbezogenen Schwerpunkte, die Angaben zu den ausgewählten Unterrichtsfächern erfolgen im dritten Teil. Im vierten Teil werden darüber hinausgehende Vereinbarungen mit der Schülerin bzw. dem Schüler sowie den Eltern dokumentiert. |
Einsatz von Förderplänen |
Die Förderpläne werden mindestens einmal im Schuljahr überprüft und von der Laufbahnkonferenz beschlossen. In der Regel geschieht dies im Rahmen der ersten Laufbahnkonferenz. Der Verfahrensablauf „Förderpläne und Nachteilsausgleich“ regelt das hausinterne Verfahren (siehe Anhang). Die Förderpläne werden mit den Eltern und bei Bedarf auch mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Sie sind für alle Lehrkräfte im geschützten Bereich der Schulhomepage und in den Schülerakten einsehbar. Beim Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 behalten die Förderpläne aus der Grundschule solange ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der Förderdiagnostik bzw. spätestens bis zur ersten Laufbahnkonferenz neue Erkenntnisse zur individuellen Förderung vorliegen. |
Verfahrensablauf Förderplaner-stellung |
2.4 Nachteilsausgleich |
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Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich resultiert nicht nur aus einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Auch Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung (ein ärztliches Attest ist erforderlich), die mit zielgleicher Förderung an unserer Schule lernen, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte überprüfen in Kooperation mit den Fachlehrkräften die konkreten Bedürfnisse. Dieser Nachteilsausgleich stellt keine Verringerung der Leistungsanforderungen dar, sondern dient einzig und alleine dem Ausgleich der durch die Behinderung bzw. Erkrankung entstehenden Nachteile. Durch organisatorische und didaktisch-methodische Angebote sowie individuelle Hilfestellungen, unter Umständen z.B. auch durch Integrationshelfer, sollen diese Nachteile im Unterrichtsalltag kompensiert werden. Das „Manual zur Inklusion“ der Bezirksregierung Düsseldorf gibt detailliertere Informationen zum Nachteilsausgleich. |
Wer hat Anspruch? Was leistet der NTA? |
Der Nachteilsaugleich wird in der Regel unter Federführung der sonderpädagogischen Lehrkraft im schuleigenen Formular dokumentiert und besteht insgesamt aus vier Teilen. Teil eins gibt Auskunft über die individuellen Daten. Der zweite Teil dokumentiert fortlaufend die Entwicklung des individuellen Nachteilsausgleichs über die gesamte Schulbesuchszeit. Im dritten Teil wird der jeweils aktuelle Nachteilsausgleich konkretisiert. Die Vereinbarungen zum Nachteilsausgleich, wie sie mit der Schülerin bzw. dem Schüler und/oder den Eltern getroffen werden, finden sich im vierten Teil. Der Nachteilsausgleich wird mindestens einmal im Schuljahr überprüft und beschlossen. In der Regel geschieht dies im Rahmen der ersten Laufbahnkonferenz. Das hausinterne Verfahren regelt den Verfahrensablauf (siehe Anhang). Der Nachteilsausgleich wird mit den Eltern und bei Bedarf auch mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Er ist für alle Lehrkräfte im geschützten Bereich der Schulhomepage und in den Schülerakten einsehbar. Beim Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 behalten die Nachteilsausgleiche aus der Grundschule solange ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der Förderdiagnostik bzw. spätestens bis zur ersten Laufbahnkonferenz neue Erkenntnisse zur individuellen Förderung vorliegen. |
Kommunikation des NTA |
2.5 Pädagogische Assistenzkräfte im Gemeinsamen Lernen |
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Die Stadt Wesel unterstützt Schulen mit zieldifferentem Unterricht durch den Einsatz von jungen Frauen und Männern im „freiwilligen sozialen Jahr“ (FSJ). Diese FSJler finden ihren Einsatz in den Schwerpunktklassen an unserer Schule und werden hier in die Arbeit eingebunden. Sie sind informiert über die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und berichten der Klassenleitung von Entwicklungen im Klassengefüge, die das Zusammenleben und die Leistungsbereitschaft beeinflussen können. Hinzu kommen im Einzelfall Integrationshelfer/innen, die auf Antrag der Eltern im Unterricht anwesend sind und Unterstützung für ein einzelnes Kind bieten. |
Unterschied: FSJ und Integrationshelfer |
Insgesamt ist es unser Ziel, dass alle beteiligten Lehr- und Assistenzkräfte alle Schülerinnen und Schüler in dem von ihnen benötigten Maß unterstützen. |
Einsatz im Unterricht |
Umsetzung in der Praxis |
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Freiwilliges Soziales Jahr: Diese jungen Frauen und Männer sind für die gesamte Gruppe zuständig. Sie betreuen und unterstützen die Schülerinnen und Schüler in allen organisatorischen Belangen des Schulalltags, übernehmen jedoch keine unterrichtlichen Tätigkeiten oder Verantwortung bei Aufsichten. Bei Unterstützungsbedarf in den Pausen muss eine anschließende Pause während des laufenden Unterrichts gewährleistet werden. Die Aufgaben der FSJler werden im Anhang detailliert beschrieben. |
Aufgaben FSJ |
Integrationshelferinnen und –helfer: Integrationshelferinnen und -helfer sind keine Lehrkräfte. Sie tragen dazu bei, Defizite im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich auszugleichen. Ziel beim Einsatz einer Integrationshilfe ist es in der Regel, die Schülerin/den Schüler dazu zu befähigen, ab einem bestimmten Zeitpunkt eigenständig den Schulalltag zu bewältigen. Das bedeutet, die grundlegende Aufgabe der Integrationshelferin/des Integrationshelfers liegt darin, sich allmählich „überflüssig“ zu machen. Integrationshelferinnen und -helfer werden von den Eltern beantragt. Hierbei wird die Schule häufig von den Eltern gebeten, eine Stellungnahme abzugeben, um der Beantragung größeres Gewicht zu verleihen. |
Aufgaben Integrationshilfe |
2.6 Räumliche Voraussetzungen |
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Für die Schwerpunktklassen stehen neben den Klassenräumen Differenzierungsräume zur Verfügung, die eine gezielte Förderung in verschiedenen Phasen des Unterrichts ermöglichen. Diese Räume werden zur Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf genutzt, stehen aber auch zur Kleingruppenarbeit für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse und für die Einzelförderung im Rahmen der individuellen Förderung zur Verfügung. Unser Gebäude D bietet als „Zentrum für Beratung und Differenzierung“ hierzu hervorragende Möglichkeiten. |
Differenzierungs-räume |
Umsetzung in der Praxis
Sämtliche Differenzierungsräume werden über den Stundenplan an die jeweiligen Lehrkräfte für Sonderpädagogik vergeben. Für jeden doppelt besetzten Unterricht steht somit ein Differenzierungsraum zur Verfügung. Ein Belegungsplan am Organisationsbrett der Schule ermöglicht jedoch flexible Umbuchungen, damit die Räumlichkeiten optimal an die Bedürfnisse des Unterrichts angepasst werden können. |
Belegung der Differenzierungs-räume |
2.7 Lehr- und Lernmaterialien |
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Für die Anschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das Gemeinsame Lernen stellt die Stadt Wesel als Schulträger pro Jahr einen festen Betrag zur Verfügung. Besondere Anschaffungen können hierüber finanziert werden.
Individuelle Arbeitsmaterialien werden speziell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten zusammengestellt. Klassenarbeiten und Tests werden in der Regel gemeinsam mit der Klasse geschrieben, sind jedoch auf die Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf abgestimmt und entsprechend zusammengestellt. |
Finanzielle Ausstattung durch den Schulträger |
Umsetzung in der Praxis
Über die Anschaffung von Material, das den Betrag von € 100,- überschreitet, entscheidet die Fachkonferenz Sonderpädagogik. Anschaffungen, die unter diesem Betrag liegen, können von den zuständigen Lehrkräften für Sonderpädagogik eigenständig im Rahmen des zur Verfügung stehenden Etats getätigt werden. |
Verwendung des Etats |
3. Pädagogische Ziele
3.1 Helfersysteme |
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Durch Unterstützungs- oder Helfersysteme haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, stärker eigenverantwortlich zu arbeiten und die Hilfe der eingesetzten Lehrkräfte nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine eigenständige Lösung des Problems nicht möglich ist. |
Methodeneinsatz |
Kooperative und dezentrale Arbeitsformen fördern das eigenständige Arbeiten und ermöglichen insbesondere den sonderpädagogischen Lehrkräften und den Assistenzkräften geeignetere Förderbedingungen. In diesen Unterrichtssituationen ist eine für die Mitschüler störungsfreie Einzelförderung gut realisierbar. Die oben genannten Arbeitsformen sollten daher möglichst häufig eingesetzt werden. |
Arbeitsformen |
3.2 Elternberatung |
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Erziehung kann nur dann gut gelingen, wenn Eltern und Schule zusammenarbeiten. Dies gilt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, in besonderem Maße allerdings, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt. Daher gehören für uns der intensive Kontakt und die regelmäßigen Gespräche mit den Eltern zu den Grundlagen einer erfolgreichen Förderung. In gemeinsamen Sprechstunden mit den Klassenlehrern und den sonderpädagogischen Lehrkräften, an Elternsprechtagen und in besonderen Situationen auch in kurzfristigen Absprachen per Telefon oder E-Mail ermöglichen wir diese Zusammenarbeit. |
Eltern und Schule |
Ein elementares Instrument des Informationsaustausches ist der an unserer Schule eingeführte Schuljahresplaner. Er bietet für Eltern und Lehrkräfte die Möglichkeit, jederzeit Informationen auf kurzem Weg verlässlich weiterzugeben. Regelmäßig werden alle Eltern über die Entwicklung ihres Kindes informiert, im Fall der sonderpädagogischen Förderung bezieht sich dies insbesondere auf: · pädagogische Maßnahmen, · den Förderplan, · den Nachteilsausgleich. |
Informations-austausch |
3.3 Berufliche Orientierung und Kontakte zu weiterführenden Einrichtungen |
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Für alle Schülerinnen und Schüler findet im Jahrgang 9 ein dreiwöchiges und im Jahrgang 10 ein zweiwöchiges Blockpraktikum statt. |
Praktika in Klasse 9 und 10 |
Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, nehmen möglichst schon im Jahrgang 8 an einem zweiwöchigen sogenannten Vorpraktikum teil. Hier haben sie die Möglichkeit, sich mit verschiedenen Arbeitsbereichen vertraut zu machen. Dies soll den Jugendlichen die Gelegenheit geben, schon früh Stärken und Schwächen zu erkennen, um damit die Praktikumsbetriebe für die späteren Blockpraktika gezielter auswählen zu können. |
Schülerinnen und Schüler zieldifferent - Vorpraktikum in Klasse 8 |
In unserem Berufsorientierungsbüro (BOB) können sich alle Schülerinnen und Schüler Informationen und Rat zu den Fragen holen, die sich mit dem Prozess der Berufswahl, der Bewerbung oder dem Praktikum ergeben. |
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3.4 Leistungsbewertung |
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Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten die regulären Zeugnisse. Als Bemerkung erscheint hier lediglich der Zusatz, in welchem Förderschwerpunkt die sonderpädagogische Förderung erfolgte und ob diese weiterhin erforderlich ist. |
Leistungsbewertung in Textform |
Wenn Schülerinnen und Schüler in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet werden, erhalten sie Textzeugnisse ohne Noten. Nach Beschluss unserer Schulkonferenz können in bestimmten Fällen im Bildungsgang Lernen ab Klasse 8 Textzeugnisse mit zusätzlichen Noten (in ausgewählten Fächern) vergeben werden. |
Kombination Text- und Notenzeugnis |
Ein solches Vorgehen wird vor allem dann in Betracht gezogen, wenn die unterrichtenden Lehrkräfte die Möglichkeit sehen, dass ein „Hauptschulabschluss Klasse 9“ nach der Beendigung des 10. Schuljahres erreicht werden kann. Eine zusätzliche Angabe von Noten zum Text soll es den Schülern erleichtern, ihren Leistungsstand besser einzuschätzen. Auch in Klassenarbeiten kann die Leistungsbewertung in dieser Art stattfinden. Unter die Klassenarbeit wird dann ein entsprechender Hinweis angebracht („Die Leistungsbewertung mit Noten orientiert sich an den Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe.“). |
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Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ erhalten an unserer Schule auch zum Ende des ersten Halbjahres ein Textzeugnis. |
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Umsetzung in der Praxis |
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Klassenarbeiten: Um die Vergleichbarkeit bzw. den angemessenen Einsatz von differenzierendem Material bei Leistungsüberprüfungen gewährleisten zu können, wird neben den drei Klassenarbeiten der Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auch eine differenzierte Klassenarbeit bei der zuständigen Abteilungsleitung eingereicht. Zeugnisse: Die Textzeugnisse werden von den Lehrkräften für Sonderpädagogik erstellt. Ein schulinterner Verfahrensablauf regelt das Prozedere (siehe Anhang). |
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3.5 Fachkonferenz Sonderpädagogik |
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In gleicher Weise, wie sich Inklusion an unserer Schule zur Normalität entwickelt, zeigt sich auch, dass die sonderpädagogische Fachlichkeit durch Raum und Zeit für den fachlichen Austausch und die qualifizierte Weiterentwicklung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik gesichert sein muss. Diese Aufgabe übernimmt die Fachkonferenz Sonderpädagogik. Dabei ist sie grundsätzlich offen für alle interessierten Lehrkräfte. Alle Fragen und Aufgaben, die sich aus dem Gemeinsamen Lernen ergeben, werden in dieser Fachkonferenz aus dem sonderpädagogischen Blickwinkel beleuchtet. |
Aufgaben und Möglichkeiten |
4. Schwerpunktsetzungen bei den Unterrichtsinhalten
4.1 Kernfächer (Deutsch, Mathematik) |
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Deutsch als Muttersprache ist die Grundlage für ein erfolgreiches Handeln und Kommunizieren im Alltag. Dabei wird Wert gelegt auf eine Erweiterung der sprachlichen Möglichkeiten, um eigene Gefühle und Wünsche möglichst konkret und verständlich an die Mitmenschen weitergeben zu können. |
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Die Schülerinnen und Schüler sollen an folgende Bereiche herangeführt werden: Ø Fakten zusammenfassen Ø eigene Gedanken festhalten und weitergeben (in Wort und Schrift) Ø sprachliche Richtigkeit anstreben, soweit diese erreichbar ist Ø Regeln der Aussprache beachten Ø Textverständnis auf verschiedenen Ebenen, anhand unter-schiedlicher Textsorten schulen Ø bereits Gelerntes immer wieder auffrischen und präsent halten
Mathematik hilft, den Alltag zu bewältigen und stellt somit eine Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben dar. Grundrechenarten, praktisches Rechnen im Alltag (z.B. Überschlagen von Preisen, Maßeinheiten, usw.) sind die Grundlage des Unterrichts. Natürlich orientieren sich die Anforderungen – wie in allen anderen erteilten Fächern – an der Leistungsfähigkeit des einzelnen Schülers / der einzelnen Schülerin. |
Inhalte / Schwer-punkt der Arbeit |
4.2 Fremdsprachenunterricht (Englisch) |
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Die Teilnahme am Englischunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Voraussetzung für den Erwerb des Hauptschulabschlusses 9 nach Klasse 10. Daher ist die Teilnahme am Fremdsprachenunterricht wichtig. Auch Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgeprägten schwerwiegenden Handicaps können Freude am Erlernen einer Fremdsprache haben. Angemessene Aufgabenstellungen, die sich am Unterrichtsinhalt der Klasse orientieren, lassen die Schülerinnen und Schüler ein Gefühl für die Fremdsprache entwickeln. Ziel sollte es hier sein, über Lieder und Geschichten ein Verständnis für die Sprache zu fördern. Hiervon ausgehend werden die Anforderungen je nach den individuellen Möglichkeiten angepasst. |
Fremdsprache als Voraussetzung für HA9 |
4.3 Weitere Fächer (KU, SP, GL, WP, BI, PH, CH) |
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Ziel des Unterrichts in den Schwerpunktklassen ist es, soviel wie möglich gemeinsam zu erarbeiten. Daher nehmen die Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem Unterstützungsbedarf, auch z.B. in den naturwissenschaftlichen Fächern teil, soweit Lernerfolge möglich sind. Alternativ können hier einzelne Fächer genutzt werden, um lebenspraktischen Unterricht durchzuführen. Hierzu gehören alle Fertigkeiten, die zur Bewältigung des Alltags benötigt werden. Dies setzt einen entsprechenden Beschluss der Laufbahnkonferenz voraus. |
Schwerpunkt der Arbeit in den Nebenfächern |
5. Qualifizierung der Lehrkräfte
Eine qualifizierte Unterrichts- und Erziehungsarbeit braucht qualifizierte Lehrkräfte, die sich als Team in einer lernenden Organisation verstehen. Wir legen dem zufolge großen Wert auf gegenseitige kollegiale Beratung und konsequente, systemische Weiterbildung. Zum einen beraten sich Kolleginnen und Kollegen verschiedener sonderpädagogischer Fachrichtungen gegenseitig in Zusammenhang mit konkreten Fragestellungen bezüglich der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler. Zum anderen nutzen wir im Rahmen unseres Fortbildungskonzeptes intensiv die Möglichkeiten, die fachlichen Qualifikationen jeder einzelnen Lehrkraft immer weiter auszubauen. Ebenso werden Kurzfortbildungen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten oder zu organisatorischen Verfahren im Rahmen der Inklusion von den Kolleginnen und Kollegen selbst oder von externen Referenten – z.B. in der Fachkonferenz Sonderpädagogik oder im Rahmen der Schulinternen Lehrerfortbildung - durchgeführt. |
Fortbildungs-möglichkeiten |
6. Evaluation und Weiterentwicklung dieses Konzeptes
Die Inhalte dieses Konzeptes werden als Elemente des Schulprogramms unserer Schule regelmäßig evaluiert. Diese Aufgabe übernimmt der Qualitätszirkel „Gemeinsames Lernen“, der einmal im Schuljahr hinterfragt, ob die Elemente konzeptkonform durchgeführt werden, um eventuell notwendige Konzeptanpassungen oder -weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. |
Qualitätszirkel Gemeinsames Lernen |
7. Anhang
7.1 Zuständigkeiten im Rahmen des Gemeinsamen Lernens
Fachlehrkräfte:
- Erstellung der Zeugnisbemerkungen für SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für die Zeugnisse. Die Schulleitung versendet eine Woche vorab die Formblätter als Datei per Mail und setzt einen Termin für die späteste Rückgabe. Die Fachlehrkräfte senden die ausgefüllten Dateien bis zum gesetzten Termin an die zuständige Abteilungsleitung.
- Sichtung der jeweiligen Förderpläne und Nachteilsausgleiche; Umsetzung der Nachteilsausgleiche bei zielgleich zu fördernden Schülerinnen und Schülern in Absprache mit den zuständigen Sonderpädagoginnen und –pädagogen.
- rechtzeitige Erstellung von Klassenarbeiten und Tests und Weitergabe an die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zur Umarbeitung für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Vorlage von 4 Klassenarbeiten bei der zuständigen Abteilungsleitung (wie üblich eine aus dem oberen, eine aus dem mittleren, eine aus dem unteren Leistungssegment, zusätzlich eine der zieldifferent lernenden Kinder)
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
- Erstellung der Förderpläne und der Regelungen für den Nachteilsausgleich, Zusendung an die zuständige Abteilungsleitung
- Beratung der Kolleginnen und Kollegen in sonderpädagogischen Fragen
- gegenseitige Beratung im Rahmen der unterschiedlichen Fachrichtungen
- Einzelberatungen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (I)
- Laufbahnberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (I)
- Begleitung und Gutachtenerstellung im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens
- Erstellung der Textzeugnisse unter Verwendung der Zeugnisbemerkungen der Fachlehrkräfte. Das konkrete Vorgehen regelt der entsprechende Verfahrensablauf.
- Umarbeitung der von FL bereitgestellten Klassenarbeiten und Tests für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem Unterstützungsbedarf in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrkräften in Haupt-und Nebenfächern
- Beratung der Fachlehrkräfte bei der Umsetzung der Nachteilsausgleiche
Klassenleitungen
- Kommunikation der Förderpläne und Nachteilsausgleiche mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern
Beratungslehrkräfte
- Einzelberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (II)
- Laufbahnberatungen für zielgleich lernende Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (II)
Beauftragte für die Koordination der Mitarbeitenden im freiwilligen sozialen Jahr
- Kontakte mit den Trägern
- Koordination des Einsatzes in Absprache mit den Abteilungsleitungen und dem Didaktischen Leiter
- Betreuung und Beratung als erste Ansprechperson
- Vorbereitung der Personen auf ihren Einsatz im Haus
- Leitung regelmäßiger Austauschrunden gemeinsam mit dem Didaktischen Leiter
Fachkonferenz Sonderpädagogik
- Einsatz der vorhandenen finanziellen Ressourcen, Kauf der Materialien
- Beratung der Didaktischen Leitung über den Einsatz der FSJler
- Beratung des Schulleiters und der stellv. Schulleitung über den Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik
- Einsatz und Nutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen, Einteilung der Differenzierungsräume in Absprache mit der stellv. Schulleitung
Didaktische Leitung
- Koordination der Inklusion im Haus
- Teamberatungen
- Beratungen aller Lehrkräfte
- Listenerstellung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Klassenzugehörigkeit, Förderschwerpunkte, zuständige Lehrkräfte für Sonderpädagogik, ggf. zuständige Assistenzkräfte) für das Kollegium und Weitergabe an den Schulleiter
- Einzelberatung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (III)
- Laufbahnberatung für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern (III)
- Koordination der AO-SF-Verfahren, Beauftragung der Sonderpädagogen mit der Gutachtenerstellung
- Prüfung der Förderpläne und Nachteilsausgleiche
- Online-Stellung der Nachteilsausgleiche und Förderpläne im internen Homepagebereich direkt nach den LBKs
- Koordination der Eingaben für die Förderschülerinnen und Förderschüler in SCHILD
- Vorbereitung der Formblätter für die Zeugnis-Textbausteine und Weitergabe an das Kollegium
- Vorbereitung der Vorlage-Datei für die Textzeugnisse und Weitergabe an die Lehrkräfte für Sonderpädagogik
- Prüfung der Textzeugnisse, eventuelle Rücksprache bei Änderungsnotwendigkeiten mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik und Weiterleitung der fertigen Zeugnisse zum Ausdruck an das Sekretariat.
- Antragsberatung für Integrationshilfe
- Koordination des Einsatzes und der Betreuung der Integrationshelfer: Kontakte mit den Trägern, Betreuung und Beratung als erste Ansprechperson, Vorbereitung der Personen auf ihren Einsatz im Haus, Leitung regelmäßiger Austauschrunden
- weitere Absprechpartner für die Beratung der FSJler
- Mitarbeit bei der inklusiven Unterrichtsverteilung
- Mailversand der Liste der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Klassenzugehörigkeit, Förderschwerpunkte, zuständige Lehrkräfte für Sonderpädagogik, ggf. zuständige Assistenzkräfte) an das Kollegium
Abteilungsleitungen
- Prüfung der 4 eingereichten Klassenarbeiten, ggfls. in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen
Archivierung der Klassenarbeiten
Schulleitung und stellv. Schulleitung
- Gesamtverantwortung für die Inklusion
- Entscheidung über die inklusive Unterrichtsverteilung
- Entscheidung über den Einsatz des Personals (Stundenplanerstellung)
- Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen
7.2 Verfahrensablauf
Förderplan und Nachteilsausgleich
Ausgangslage Förderplan und Nachteilsausgleich werden von der Lehrkraft für Sonderpädagogik regelmäßig im Vorfeld zur ersten Laufbahnkonferenz erstellt bzw. überarbeitet. |
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4 Wochen vor LBK Förderplan und Nachteilsausgleich werden an den DL eingereicht, besprochen und eventuell überarbeitet. |
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2 Wochen vor LBK Die endgültige Entwurfsversion geht an den DL und wird von diesem für die Dauer einer Woche im Lehrerarbeitsbereich ausgelegt. Die Fachlehrer nehmen die Inhalte zur Kenntnis und dokumentieren dies in der beigelegten Unterschriftenliste. |
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1. Woche vor LBK Förderplan und Nachteilsausgleich werden in den Vorbesprechungen der Klassenlehrkräfte mit der Abteilungsleitung besprochen und ggf. modifiziert. |
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LBK Förderplan und Nachteilsausgleich werden beschlossen. |
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1 Woche nach LBK Förderplan und Nachteilsausgleich werden durch den DL im internen Homepagebereich online gestellt. Kommunikation von Förderplan und Nachteilsausgleich an die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrkräfte, wenn möglich gemeinsam mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik. |
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Anmerkung Förderplan und Nachteilsausgleich behalten solange ihre Gültigkeit, bis sie neu beschlossen werden. In Jahrgang 5 werden die Fachlehrkräfte zu Beginn des Schuljahres von der Lehrkraft für Sonderpädagogik und/oder von den Klassenlehrkräften über einen anzunehmenden Nachteilsausgleich informiert (Weiterführung der Maßnahmen der Grundschule). Im Rahmen der Förderdiagnostik werden die Bedarfe dann detaillierter bestimmt und während der nächsten LBK beschlossen. Dies gilt in gleicher Form auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die im Rahmen eines Schulwechsels neu zu uns kommen. |
7.3 Verfahrensablauf
„Erstellung der Textzeugnisse“ für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (Förderschwerpunkte LE oder GG).
8 Wochen vor Halbjahresende DL versendet per Mail die verbindliche Vorlage-Datei für die Textzeugnisse an alle Lehrkräfte für Sonderpädagogik. |
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2 Wochen vor Notenschluss DL versendet die Formblatt-Dateien für die Textzeugnisbeiträge per Mail an das Kollegium. |
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Bis eine Woche vor Notenschluss Die Fachlehrkräfte füllen die Formblattdateien mit Textzeugnisbeiträgen aus und senden Sie per Mail an den DL. Der DL sendet die Beitragsdateien der Fachlehrkräfte gesammelt an die jeweils zuständige Lehrkraft für Sonderpädagogik. |
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In der Woche vor Notenschluss Die jeweils zuständige Lehrkraft für Sonderpädagogik erstellt die Textzeugnisse und übersendet die Zeugnisdateien formatiert bis zum Notenschlusstermin per Mail an die Didaktische Leitung. |
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In der Woche nach Notenschluss Die Didaktische Leitung prüft die Textzeugnisse, hält bei Änderungsnotwendigkeiten evtl. Rücksprache mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik und leitet die fertigen Zeugnisse zum Ausdruck an das Sekretariat weiter. |
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In der Woche vor Zeugnisausgabe Das Sekretariatsteam druckt die Textzeugnisse aus und legt sie der Lehrkraft für Sonderpädagogik ins Postfach. |
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Bis einen Tag vor Zeugnisausgabe Die Lehrkraft für Sonderpädagogik unterzeichnet, sorgt für die Unterschriften der Klassenleitung und gibt das Zeugnis zur Unterschrift an die zuständige Abteilungsleitung. |
7.4 Aufgabenbeschreibung Mitarbeitende im Freiwilligen Sozialen Jahr
an der Gesamtschule Am Lauerhaas
BetreuerInnen in den Schwerpunktklassen haben in erster Linie die Aufgabe, in organisatorischen Bereichen eigenverantwortlich – jedoch immer nach Absprache mit den KlassenlehrerInnen oder anderen zuständigen Personen – Aufgaben zu übernehmen. Diese sollen die Vermittlung von Lernstoff in den Klassen erleichtern und die Kolleginnen und Kollegen entlasten.
- Aufsichten
Aufsichten fallen an einer Ganztagsgesamtschule zu folgenden Zeiten und mit den folgenden Aufsichten an:
Frühaufsicht:
ab 7.45 Uhr – Die SchülerInnen werden – bei Bedarf - vom Taxi abgeholt und in die Klasse begleitet. Hilfestellungen bei z.B. dem Tragen der Tasche gehören hier dazu. Die Beaufsichtigung dauert bis der Unterricht beginnt.
1. große Pause:
Beaufsichtigung der SchülerInnen auf dem Hof oder in den Klassen, je nach pädagogischem – von den KlassenlehrerInnen gesetztem – Schwerpunkt.
2. große Pause:
siehe 1. große Pause.
Mittagessen:
Bei SchülerInnen, die sich wegen einer Körperbehinderung nicht selbst mit Essen versorgen können, müssen hier die notwendigen Hilfen geleistet werden. Dazu gehört Holen und Wegbringen des Tabletts, und u.U. auch das Schneiden von Fleisch usw. Eine möglicherweise notwendige Beaufsichtigung der nicht körperbehinderten SchülerInnen (insbesondere jene mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung) muss mit den KlassenlehrerInnen abgesprochen werden. Die Mittagspause der BetreuerInnen kann erst beginnen, wenn übertragene Aufgaben geleistet sind und die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einen anderen Aufsichtsrahmen übergeben wurden.
Offenes Angebot:
Bei Bedarf begleitet der Betreuer/die Betreuerin die SchülerInnen in das gewählte Offene Angebot (OA). Hier besteht auch die Möglichkeit in einem klar umrissenen Rahmen ein eigenes OA anzubieten. Um die eigenen Pausen gewährleisten zu können, ist hier eine Absprache im Team notwendig.
Unterrichtsschluss:
Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder, die hierzu nicht allein in der Lage sind, zum Taxi begleitet. Um auch bei plötzlicher Krankheit die Beaufsichtigung der SchülerInnen gewährleisten zu können, sollten neben den zuständigen Stellen (Schule und Diakonisches Werk) die KlassenlehrerInnen so bald wie möglich benachrichtigt werden. Absprachen hierzu sollten so früh wie möglich getroffen werden.
2. Unterstützung im Unterricht
Die BetreuerInnen sind in der Regel im Unterricht bzw. unterstützen bei pädagogischen Maßnahmen die unterrichtenden LehrerInnen. Hier sind sie auf die Anweisungen der beiden KlassenlehrerInnen, aber auch der FachlehrerInnen angewiesen und werden von ihnen angeleitet.
Bei allen Aufgaben im Umgang mit den SchülerInnen sind die BetreuerInnen gehalten, besondere Sorgfalt walten zu lassen und sich im Zweifelsfall um Rat an die zuständigen LehrerInnen zu wenden.
Insbesondere im Umgang mit den Mädchen der Klasse müssen männliche Betreuer auf diese Sorgfalt achten und dürfen eine angemessene Distanz nicht unterschreiten.
3. Erstellung von Unterrichtsmaterialien
Auch die Erstellung von Unterrichtsmaterialien kann zu den täglichen Aufgaben gehören. Erfahrung im Umgang mit Computern sind sinnvoll. Die an der Schule vorhandenen Hilfsmittel (z.B. der Laminator) können dabei eingesetzt werden. Materialien, die nicht in der Schule angefertigt werden müssen, ermöglichen die Arbeit auch zu Hause.
4. Unterstützung von Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule
Ein alternativer Einsatz zu den unter Punkt 3 beschriebenen Aufgaben kann auch die Begleitung einzelner oder mehrerer SchülerInnen mit Förderbedarf im Freizeitbereich sein. Hierzu können Unterstützung z.B. bei Geburtstagsfeiern zur Verbesserung der Integration in die Klasse gehören, als auch eine regelmäßig oder sporadische Begleitung zu Aktivitäten im Rahmen von Vereinen mit demselben Ziel.
5. Begleitung bei Unterrichtsgängen, Tagesausflügen, Klassenfahrten
In den hier genannten Fällen wird die Unterstützung durch die BetreuerInnen besonders benötigt. Dabei stehen vor allem mehrtägige Klassenfahrten im Vordergrund. Im Rahmen dieser Klassenfahrten sind auch – in Absprache – eigenverantwortliche Aktionen mit einzelnen SchülerInnen möglich sind.
Gespräche zur Klärung der Aufgaben im Einzelnen, sind vorab mit den KlassenlehrerInnen zu führen.
6. Unterstützung von Aktionen im Abend- bzw. Wochenendbereich
Klassenaktivitäten können auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten von LehrerInnen und BetreuerInnen stattfinden (z.B. Liedersommer, Lesenacht). Auch hier ist eine Unterstützung der organisierenden LehrerInnen willkommen und wird entsprechend vorbesprochen.
7. Pausenzeiten des BetreuerInnen und Aufenthaltsraum
Aus den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass ein flexibler Einsatz Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit ist. Dies bedeutet, dass Pausenzeiten zwar vorab festgelegt werden, diese jedoch u.U. zurücktreten müssen, wenn besondere Notwendigkeiten dies erfordern. Ein Ausgleich hierfür wird abgesprochen, um einer möglichen Überforderung vorzubeugen.
In den Pausenzeiten können sich alle BetreuerInnen in dem dafür ausgewiesenen eigenen Aufenthaltsraum aufhalten. Dieser wird auch von den an der Schule tätigen IntegrationshelferInnen genutzt.
In Gesprächen mit den LehrerInnen und/oder den anderen BetreuerInnen werden u.U. Informationen über einzelne SchülerInnen zur Sprache kommen, die geschützt sind. Hier ist noch einmal auf die besondere Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen, der diese Gespräche unterliegen. Keine der erhaltenen Informationen darf an Außenstehende weitergegeben werden!!!
Nicht alle hier beschriebenen Aufgaben kommen zwangsläufig auf jeden zu. Einige der oben beschriebenen Aufgaben können wegfallen, wenn dies im Team - unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der SchülerInnen – so beschlossen wurde.