LRS Konzept - Gesamtschule am Lauerhaas
Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit Leserechtschreibschwäche (LRS)
(überarbeitete Fassung Oktober 2016)
1. Grundsätzliches
Gemäß Runderlass vom 19.07.1991 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sind allgemeine und gegebenenfalls zusätzliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich in der Schule vorgesehen. Die allgemeine Förderung findet im Rahmen des normalen Unterrichts nach Maßgabe der Kernlehrpläne durch Binnendifferenzierung statt. Die zusätzlichen Maßnahmen werden in Form von Förderkursen durchgeführt, die ab Klasse 6 über die normale Stundentafel hinausgehen.
Die Förderkurse sollen in der Regel sechs bis zehn Schülerinnen und Schüler erfassen. Eine entsprechende Zusammenarbeit mit Klassen- bzw. Fachlehrern ist notwendig, nicht zuletzt um die Besonderheiten bei der Leistungsbeurteilung der LRS-Schüler sicherzustellen. Die Rechtschreibleistungen werden als Nachteilsausgleich nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in anderen Fächern einbezogen. Weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise eine längere Korrekturzeit im Anschluss an eine Klassenarbeit o.a. sind möglich und müssen von der LBK in jedem einzelnen Fall gesondert beschlossen werden. Hier sind auch die Sonderregelungen der Zentralen Abschlussprüfungen zu beachten (mögliche Antragsstellung der Erziehungsberechtigten auf erhöhtes Zeitkonto). Die Gesamtheit dieser Regelungen betreffen ausschließlich die Sekundarstufe I. In der Sekundarstufe II ist als einzig möglicher Nachteilsausgleich bei weiter bestehender LRS eine Zeitzugabe bei Klausuren, die ausschließlich zur Rechtschreibkorrektur genutzt werden darf, möglich und kann von der LBK beschlossen werden. Um eine höchstmögliche Aussicht auf Erfolg zu gewährleisten, ist eine Förderung so früh wie möglich und so konsequent wie notwendig über einen angemessenen Zeitraum anzustreben.
2. Teilnahme an den Förderkursen
Die Zuweisung erfolgt über ein Auswahlverfahren innerhalb des Deutschunterrichts und verläuft in zwei Schritten, die von der Beauftragten für die LRS-Förderung koordiniert werden:
1. Zu Beginn des 5. Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler ein Sprachstandstest durchgeführt. Der Duisburger Sprachstandstest testet die Bereiche Hörverstehen, Leseverstehen, Grammatik, Satzbau und Rechtschreibung. Für die Durchführung sind mindestens zwei Schulstunden zu veranschlagen. Dieser Test ist verbindlich. Der Duisburger Test ist insbesondere auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ausgerichtet, eignet sich aber auch zur Feststellung von Lese- und Rechtschreibdefiziten (LRS).
Nach Testauswertung und aufgrund ihrer Beobachtungen im Unterricht treffen die Deutschfachlehrer eine Vorauswahl der Schülerinnen und Schüler, bei denen Förderbedarf besteht. Zu berücksichtigen sind hier auch evtl. vorliegende Informationen der Grundschule, außerschulische Diagnosen und Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Kinder, die bereits mit einer außerschulisch diagnostizierten LRS zu uns kommen, werden ebenfalls dem LRS-Kurs zusortiert.
Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach Abfrage dem AL I mitgeteilt, und zwar in zwei Listen, getrennt nach „Allgemeiner Förderbedarf im Fach Deutsch“ und „Rechtschreibförderbedarf“. Bei letzterer Liste sollen nur die Schülerinnen und Schüler genannt werden, die im Test in erster Linie durch gravierende Rechtschreibschwächen aufgefallen sind. Bei nicht eindeutigem Testergebnis sind Doppelnennungen in beiden Listen möglich.
2. Die Fachlehrer der vorgesehenen Förderkurse erhalten die Liste mit der Vorauswahl der Schülerinnen und Schüler „Rechtschreibförderbedarf“ über die Beauftragte für LRS und führen mit dieser Gruppe die Hamburger Schreibprobe (HSP 4/5) durch. Aufgrund der Testergebnisse entscheiden sie darüber, welche Schülerinnen und Schüler dem LRS-Kurs zugewiesen werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen keine ausgeprägte Rechtschreibschwäche festgestellt werden kann, werden (wie die Schülerinnen und Schüler der Liste „Allgemeiner Förderbedarf im Fach Deutsch“) dem Förderkurs „Fit für Deutsch“ zugewiesen. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann in der ersten LBK im laufenden Schuljahr.
Über den weiteren Verbleib einer Schülerin oder eines Schülers im LRS-Kurs entscheidet zum Halbjahr jeweils die Zeugniskonferenz (nach Hörung des LRS-Fachlehrers). Kommt die Fachlehrkraft zu dem Entschluss, dass die LRS behoben ist und stimmt die LBK dem zu, so wird das Kind den LRS-Kurs verlassen und der Nachteilsausgleich (Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistung bei der Leistungsbewertung) zurückgenommen.
Sollten die Eltern mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, bittet die Schulleitung die Eltern um einen schulexternen Nachweis (z.B. von einem Kinderpsychologen oder vom SPZ).
Über Neuzuweisungen von Schülerinnen und Schülern (z.B. bei Neuzugängen u. a.) entscheidet die Quartalskonferenz auf Vorschlag des Deutschlehrers (ggf. nach Testverfahren) in Absprache mit dem Klassenlehrer. In besonders schweren Fällen ist mit den Elternvertretern über Möglichkeiten einer (zusätzlichen) außerschulischen Förderung nachzudenken (KL, FL Deutsch u. LRS-FL).
3. Organisatorisches
Gearbeitet wird im fünften und sechsten Jahrgang vorrangig mit den Materialien von Carola Reuter-Liehr, Lauttreue Rechtschreibförderung. Diese Unterrichtsmaterialien für die Klassen 5 und 6 haben ein geschlossenes Kurskonzept. Die LRS-Kurse werden parallel im Modulband 1 des Forder-Förder-Konzeptes unterrichtet.Im siebten und achten Jahrgang liegen für die Hand der Schülerinnen und Schüler die Arbeitshefte „Rechtschreiben: Alles klar 1 und 2” (Cornelsen) vor, mit denen (individuell nach Lernstand des einzelnen) gearbeitet wird.
Dieses Material wird ergänzt durch weitere Fördermaterialien, u.a. aus dem „FRESCH“-Programm (AOL-Verlag), geeignet je nachdem vom 5. bis 10. Jahrgang, aber auch durch weitere Trainingshefte.
Allerdings sollte im neunten und zehnten Jahrgang die Förderung noch individueller auf den Leistungsstand des Einzelschülers bezogen erfolgen. Eine enge Absprache mit den Deutsch-, aber auch anderen Fachlehrern ist notwendig, um themenorientierte Förderung zu ermöglichen (gezielte Übungen zu bestimmten Fachbereichen, Fachvokabular etc.). Materialien zur Berufsvorbereitung (u.a. für Praktika, Bewerbungen) können in Absprache mit den FL-Deutsch parallel zum Deutschunterricht genutzt werden.
Die Kurslehrer führen ein Kursbuch, aus dem Kursinhalte und die Kurszusammensetzung ersichtlich werden. Bei Lehrerwechseln erhält der nachfolgende Lehrer dadurch einen Überblick über die jeweilige Kurssituation.Die Teilnahme an einem LRS-Förderkurs kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auf dem Zeugnis vermerkt werden. Dies wird von der zuständigen Abteilungsleitung abgefragt.
4. Umsetzung in der Sekundarstufe II
Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs (Zeitzugabe bei Klausuren, die ausschließlich zur Rechtschreibkorrektur genutzt werden darf) gibt es drei mögliche Fallgruppen:
A. Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Haus, die bis zum Ende der Klasse 10 einen Nachteilsausgleich aufgrund einer bestehenden LRS hatten, der lückenlos dokumentiert ist.
B. Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen der SI, die bis zum Ende der Klasse 10 einen Nachteilsausgleich aufgrund einer bestehenden LRS hatten, der lückenlos dokumentiert ist.
C. Schülerinnen und Schüler, deren schwere Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens von Fachlehrkräften im Unterricht der SII beobachtet wird, die bisher nicht bekannt war.
5. Evaluation
Auch in den Jahrgängen 6 bis 10 wird mindestens einmal im Jahr die Hamburger Schreibprobe durchgeführt (HSP 5-6 / 7-8 / 9-10 plus), um die Notwendigkeit des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler im Kurs zu überprüfen (vgl. oben unter 2.) und einen Überblick über Lernfortschritte der Kursteilnehmer zu erhalten.
Die Ergebnisse der Tests, evtl. Leistungsüberprüfungen im Kurs sowie individuelle Beobachtungen der Kursleiter zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern werden in einer Handakte für den internen Gebrauch festgehalten. Diese ist bei einem Kurswechsel dem nachfolgenden LRS-Lehrer zu übergeben. Notwendig ist hierbei auch ein kurzes Statement des Kursleiters über die individuelle Entwicklung der einzelnen Schüler in den Teilbereichen.
Eine regelmäßige Überprüfung des Fehlerquotienten bei den Deutscharbeiten der Kursteilnehmer durch den LRS-Lehrer in Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer ist wünschenswert. Da die Rechtschreibung bei der Ermittlung des Fehlerquotienten (ab Klasse 7) bei LRS-Schülern herausgenommen wird und nur Zeichensetzung und (ab Klasse 9) Grammatik in die Bewertung eingehen, sollte zu Kontrollzwecken auch der Rechtschreibquotient ermittelt werden, um Entwicklungen festzustellen. Vor allem bei älteren Schülern (9. und 10. Jg.) ergeben sich durch Kursarbeitsergebnisse auch sinnvolle Anknüpfungspunkte zur individuellen Förderung im LRS-Kurs.
Alle Einzelheiten zu Inhalt und Organisation der Förderkurse werden zu Beginn jedes Schuljahres in einer obligatorischen Dienstbesprechung geklärt.
Wesel, im Oktober 2016