Förder-Forderkonzept - Gesamtschule am Lauerhaas

für die Jahrgänge 5 bis 7

 

(Das Konzept steht hier als Download zur Verfügung)

 

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 kommen aus mehr als 15 Grundschulen der Stadt Wesel und Umgebung mit sehr unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen zu uns. Diese Stärken und Schwächen gilt es ernst zu nehmen und individuell zu fördern.

In unserem Schulprogramm findet sich für den Bereich „Unterricht“ der Leitsatz „Wir vermitteln durch konsequente, individuelle Förderung fachliches Wissen und Kompetenzen für einen bestmöglichen Bildungsabschluss“. Zwei Leitziele konkretisieren diesen Leitsatz und geben unsere Orientierung in diesem Bereich eindeutig vor: „Wir ergänzen den Unterricht durch sinnvolle Förder- und Forderangebote“ und „Wir nehmen unsere Schülerinnen und Schüler ganzheitlich mit ihren individuellen Stärken und Schwächen wahr“. Das vorliegende Förder-Forder-Konzept mit seiner Schwerpunktsetzung auf die Stärken und Schwächen jedes einzelnen Lernenden, soll diese Leitziele als schulischen Standard definieren.

 

1.          Zielsetzungen:

-        Die Einrichtung der verschiedenen Förder- und Forderkurse soll sich an den tatsächlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dies bedingt eine ausführliche Diagnostik zu Beginn der Klasse 5.

-        Es gilt das Prinzip „Fördern vor Fordern!“ – Ein Schüler, der in einem Fach gefördert werden muss (z.B. wegen einer bekannten LRS), wird vorrangig hier gefördert, auch wenn er aufgrund seiner guten Fähigkeiten in anderen Fächern dort gefordert werden könnte.

-        Es soll fachlich breit gestreute Forder-Angebote für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler geben, die keinen konkreten Bedarf einer Förderung haben.

-        Die Elternwünsche zur Förderung bzw. Forderung sollen zu Beginn des 5. Schuljahres erhoben werden.

-        Die Kurszuweisung soll durchlässig sein und einen Schwerpunkt auf die Hauptfächer setzen.

-        Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf soll es spezielle Angebote geben, die eine ihrem Förderschwerpunkt entsprechende Förderung gewährleisten.

 

2.         Praktische Umsetzung in den Jahrgangsstufen 5 und 6:

Jeder Schüler / Jede Schülerin nimmt in den Jahrgangsstufen 5 und 6 jeweils an zwei Förder-Forder-Modulen teil. Die Module sind im Jahrgang 5 in einem einstündigen und einem zweistündigen Modulband organisiert, im Jahrgang 6 gibt es zwei einstündige Modulbänder.

In jedem Modulband sind unterschiedliche fachbezogene Module parallelisiert, die jedem Lernenden eine individuelle Kombination ermöglichen.




Modulband 1

(2-stündig in Jahrgang 5,

beginnend mit dem 2. Quartal;

1-stündig in Jahrgang 6)

 

Modulband 2

(1-stündig in Jahrgang 5,

beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr;

1-stündig in Jahrgang 6)

 

LRS-Kurs

Fit für Deutsch

(Förderkurs Deutsch)

Fit für Deutsch

(Förderkurs Deutsch)

Literaturwerkstatt Deutsch

(Forderkurs)

Literaturwerkstatt Deutsch

(Forderkurs)

Fit für Englisch

(Förderkurs Englisch)

Fit für Englisch

(Förderkurs Englisch)

Literaturwerkstatt Englisch

(Forderkurs)

Literaturwerkstatt Englisch

(Forderkurs)

Fit für Mathe

(Förderkurs Mathematik)

Fit für Mathe

(Förderkurs Mathematik)

Mathewerkstatt

(Forderkurs Mathematik)

Mathewerkstatt

(Forderkurs)

Sportförderkurs

(Sportförderunterricht)

Kreativwerkstatt Kunst

(Forderkurs Kunst)

Musikwerkstatt

(Forderkurs Musik)

Forscherprojekt MINT

(Forderkurs MINT)

sonderpädagogischer Förderkurs

sonderpädagogischer Förderkurs

Selbstbewusstseinstraining



Nach fachbezogener Diagnostik in den Einzelfächern werden die Schülerinnen und Schüler zum 2. Quartal des 5. Schuljahres von der Laufbahnkonferenz einem Kurs des Modulbandes 1 zugewiesen. Die Zuweisung zu den Kursen des Modulbandes 2 erfolgt erstmals zum zweiten Schulhalbjahr des 5. Schuljahres. Die Klassenleitungen unterbreiten der Konferenz in Kenntnis der Elternwünsche jeweils Vorschläge auf der Grundlage der Diagnostik der Fachlehrkräfte. Die Zuweisungen sind mit jeder Zeugniskonferenz, also jeweils halbjährlich änderbar. In Ausnahmefällen ist ein Modulwechsel auch zum Quartal möglich. Hierüber entscheidet die Laufbahnkonferenz auf Antrag einer Fachlehrkraft oder der Klassenleitung.

Die Einrichtung der Kurse orientiert sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe. So kann ein bestimmter Kurs bei entsprechendem Bedarf auch zweimal eingerichtet werden oder ein anderer Kurs nicht stattfinden, wenn der Bedarf zu gering ist. Die Entscheidung über das Modulangebot trifft die Schulleitung im Vorfeld der Laufbahnkonferenzen.

Die Zuweisung und die Teilnahme an den Modulen werden auf dem Zeugnis dokumentiert.

In Jahrgang 5 werden die zwei Stunden des Modulbandes 1 bis zum Einsetzen der Kurse, also während des ersten Quartals des Schuljahres, als Übungsstunden im Rahmen des Konzeptes „Lern- und Arbeitstechniken“ genutzt. Alle Schülerinnen und Schüler werden in diesen Stunden als sinnvolle Fortsetzung der Methoden, die bereits in der Einführungswoche vermittelt wurden, in grundlegenden Lern- und Arbeitstechniken sowie fachspezifischen Arbeitsmethoden unterrichtet. Diese Kurse werden durch eine(n) der beiden Klassenleitungen jeder Klasse durchgeführt.

Die Einzelstunde des Modulbandes 2 wird im ersten Halbjahr des 5. Schuljahres als fünfte wöchentliche Englischstunde durchgeführt, die von der Fachlehrkraft Englisch übernommen wird.

Die einzelnen Kurse werden jeweils von Fachlehrkräften der entsprechenden Fächer übernommen, wobei möglichst die Klassenleitungen des jeweiligen Jahrgangs bevorzugt eingesetzt werden sollen.

Der „sonderpädagogische Förderkurs“ wird durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet, der Kurs „Selbstbewusstseinstraining“ werden von der sozialpädagogischen Fachkraft unserer Schule übernommen.

Die konkreten Zuständigkeiten im Rahmen dieses Konzept werden in einem kollegiumsinternen Verfahrensablauf transparent geregelt.

 

3.  Praktische Umsetzung in der Jahrgangsstufe 7:

Eine Einzelstunde der zur Verfügung stehenden zwei Förder-Forder-Stunden wird im ersten Halbjahr des 7. Schuljahres als „Informationstechnologische Grundbildung Deutsch (IGD)“ durchgeführt, die möglichst von der Fachlehrkraft Deutsch übernommen wird. Im zweiten Schulhalbjahr wechselt dies zur „Informationstechnologischen Grundbildung Mathematik (IGM)“, welche möglichst von der Fachlehrkraft Mathematik unterrichtet wird. Diese Stunde findet jeweils in einem Computerraum der Schule statt und führt in fachspezifische Arbeitsweisen mit dem PC ein. Die Fachkonferenzen Deutsch und Mathematik sind für die verbindlich zu vermittelnden Lerninhalte verantwortlich.

Die zweite Einzelstunde wird als einstündiges Modulband durchgeführt. Folgende Kurse ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine passgenaue Förderung:


Modulband Jg7

(1-stündig)

LRS-Kurs

Fit für Deutsch

(Förderkurs Deutsch)

Literaturwerkstatt Deutsch

(Forderkurs)

Fit für Englisch

(Förderkurs Englisch)

Literaturwerkstatt Englisch

(Forderkurs)

Fit für Mathe

(Förderkurs Mathematik)

Mathewerkstatt

(Forderkurs Mathematik)

Kreativwerkstatt Kunst

(Forderkurs Kunst)

Forscherprojekt MINT

(Forderkurs MINT)

sonderpädagogischer Förderkurs

Die Einrichtung der Kurse sowie die Zuweisung erfolgt analog zum Verfahren in den Jahrgangsstufen 5 und 6.

 

4.      Systematische Evaluation der Angebote:

Die Inhalte dieses Konzeptes werden als Elemente des Schulprogramms unserer Schule regelmäßig evaluiert. Diese Aufgabe der Qualitätssicherung übernimmt das Schulleitungsteam, welches unter Federführung des Abteilungsleiters I einmal im Schuljahr hinterfragen wird, ob die Angebote konzeptkonform durchgeführt werden und ob eventuell notwendige Konzeptanpassungen oder Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen sind.

 

Wesel, im Februar 2017

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